Wie muss/darf eine GbR auftreten auf Rechnungen etc (Firmenbezeichnung)?
Hallo, ich habe mit 3 weiteren Leuten eine GbR gegründet. Eingetragen im Gewerbeamt wurde die Firma wie folgt (natürlich sind das nicht unsere echten Namen):
Arnold A., Bieber B., Christi C. & Donald D. GbR
Nun ließt sich das ja nicht wirklich schön und ich wollte wissen ( und Im Internet gibt es 10000 verschiedene Meinung dazu) dürfen wir auch mit dem Zusatz eines Phantasienamens auftreten?
Wäre z.B. möglich in einer Rechnung dir wir ausstellen zu schreiben:
PHANTASIENAME GbR Arnold A., Bieber B., Christi C. & Donald D Musterst. 1 12345 Musterstadt
oder noch besser:
PHANTASIENAME GbR Musterst. 1 12345 Musterstadt
und in der Fußzeile der Rechnung: Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Arnold A., Bieber B., Christi C. & Donald D.
Das gleiche ist wie sieht es bei Eingangsrechnung aus? Wie muss die Eingangsrechnung ausgestellt werden, damit das Finanzamt nichts zu meckern hat.
Was ist richtig, was darf mann??
3 Antworten
Hier findest Du dazu ausführliche Informationen:
Bis zum 24.03.2009 schrieb § 15b Abs. 1 GewO vor, dass nicht im Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende (Einzelunternehmer und GbR´s) im Schriftverkehr und damit auch auf Rechnungen ihren vollständigen echten Namen angeben mussten. Diese Regelung wurde dann aufgehoben.
Nun kann eure GbR auch ohne die echten Namen Schreiben und Rechnungen verfassen. Auf der Rechnung muss allerdings eure Steuernummer stehen, um euch für das Finanzamt identifizieren zu können.
Fantasienamen können genutzt und geändert werden. Man muss jedoch aufpassen, dass niemand anderes Rechte an dem Namen hat !
Solltet ihr eure Leistungen auch im Internet anbieten, seid ihr dort gemäß § 5 TMG verpflichtet, ein Impressum mit euren echten Daten anzugeben !
Mein Halbwissen war dahingehend immer:
Wenn du einen "Phantasienamen" für deine Firma möchtest, muss du dich in das Handelsregister eintragen lassen. Andernfalls muss der Name der Firma immer den Namen des Inhabers sowie eine Bezeichnung der Tätigkeit beinhalten (wobei ich bei diesem Punkt nicht sicher bin, ob das evtl. nur bei Kleingewerbe der Fall war).
Aber für ein Phantasienamen ist wie gesagt die Eintragung ins Handelsregister nötig.
Die Eingangsrechnung muss dann auf den korrekten Firmennamen ausgestellt sein.
Der Phantasiename ist seit einiger Zeit auch bei nicht ins Handelsregister eingetragenen Einzelfirmen oder GbR möglich.
Das Eintragen macht die GbR zur OHG