Entnahme bei einer GbR

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Bei ener GBR zählen nur die Gewinne, die den Gesellschaftern zugeordnet werden. Gewinnausschüttungen sind nur relevant für Kapitalgesellschaften.

Scheinselbständigkeit macht man an mehreren Faktoren fest. Ist so jetzt hier erst mal nicht zu erkennen.

Sevino 
Fragesteller
 20.05.2015, 21:37

Ok, also ist diese Entnahme kein Gewinn für den Gesellschafter? Es ist eine Vorrauszahlung eines Gewinns, worauf Steuern allerdings nur erhoben werden, sobald dieser tatsächlich existiert? Würde jedenfalls Sinn ergeben.

Könnte Gesellschafter A dann dieses Geld einfach nicht in die Firma investeiren und direkt an Ges. B überweisen?

PLOOS  20.05.2015, 23:15

Er kann wenn es das Kapital hergibt auch ne Million entnehmen. Hat aber nichts mit dem Gewinn zu tun. Versteuert wird nur das was die Gesellschaft am Ende des Jahres an Umsatz abzüglich der Kosten (Gewinn) gemacht hat. ( aufgeteilt auf das Verhältnis der Beteiligung der Gesellschafter)

Den Gewinn wird am Jahresende das Finazamt ermitteln...

Also ganz einfach, die Gewinnaufteilung ist im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Das Finanzamt ermittelt entweder nach der Einnahmenüberschußrechnung oder Bilanz der Gesellschaft den Gewinn. Über die Gewinnverteilung wird dann der Anteil von jedem Gesellschafter ermittelt, dabei sind erstmal die Entnahmen egal (solange die Bank mitspielt).

Außerdem wird ggf. Gewerbesteuer fällig.

Bei der privaten Steuererklärung kann die Gewerbesteuer anteilig gegengerechnet werden.

Bespielrechnung mit Fiktiven Zahlen:

Gewinn Gesellschaft 20.000€ => 10.000€ je Gesellschafter

Einkommen der Frau 15.000€

Einkommen Vermieten 5.000€

Also Einkommen 30.000€

Steuer gemäß Tabelle 5000€

anrechenbare Gewerbesteuer 5000€ => 2500€ je Gesellschafter

Abzug vom Lohn 2000€

Nachzahlung 500€