Entnahme bei einer GbR
Guten Abend.
Es existiert eine GbR mit zwei Gesellschaftern. Die Firma macht keine Gewinne da an einem Produkt gearbeitet wird welches noch nicht auf dem Markt ist.
Gesellschafter A zahlt eine gewisse Summe in die Firma. Beiden Gesellschaftern steht eine monatliche Entnahme in Höhe von 2000€ zu. Diese nutzt jedoch ausschließlich Gesellschafter B. Zumindest existiert dieser Zustand solange bis Gewinne entstehen.
Ich nehme mal an, dass Ges. B hierauf Einkommensteuer zahlen muss, da es sich ja im Grunde um eine Gewinnausschüttung handelt, richtig?
Zum anderen möchte ich wissen ob hierbei Scheinselbstständigkeit unterstellt werden könnte. Es sieht ja nach außen so aus, als ob Gesellschafter A Ges. B als Angestellten hält. Hierbei ist noch zu erwähnen das beide Gesellschafter in der Vergangenheit bereits für einen längeren Zeitraum unentgeltlich gearbeitet haben, also keine Privatentnahmen getätigt haben.
2 Antworten
Bei ener GBR zählen nur die Gewinne, die den Gesellschaftern zugeordnet werden. Gewinnausschüttungen sind nur relevant für Kapitalgesellschaften.
Scheinselbständigkeit macht man an mehreren Faktoren fest. Ist so jetzt hier erst mal nicht zu erkennen.
Ok, also ist diese Entnahme kein Gewinn für den Gesellschafter? Es ist eine Vorrauszahlung eines Gewinns, worauf Steuern allerdings nur erhoben werden, sobald dieser tatsächlich existiert? Würde jedenfalls Sinn ergeben.
Könnte Gesellschafter A dann dieses Geld einfach nicht in die Firma investeiren und direkt an Ges. B überweisen?
Er kann wenn es das Kapital hergibt auch ne Million entnehmen. Hat aber nichts mit dem Gewinn zu tun. Versteuert wird nur das was die Gesellschaft am Ende des Jahres an Umsatz abzüglich der Kosten (Gewinn) gemacht hat. ( aufgeteilt auf das Verhältnis der Beteiligung der Gesellschafter)
Den Gewinn wird am Jahresende das Finazamt ermitteln...
Also ganz einfach, die Gewinnaufteilung ist im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Das Finanzamt ermittelt entweder nach der Einnahmenüberschußrechnung oder Bilanz der Gesellschaft den Gewinn. Über die Gewinnverteilung wird dann der Anteil von jedem Gesellschafter ermittelt, dabei sind erstmal die Entnahmen egal (solange die Bank mitspielt).
Außerdem wird ggf. Gewerbesteuer fällig.
Bei der privaten Steuererklärung kann die Gewerbesteuer anteilig gegengerechnet werden.
Bespielrechnung mit Fiktiven Zahlen:
Gewinn Gesellschaft 20.000€ => 10.000€ je Gesellschafter
Einkommen der Frau 15.000€
Einkommen Vermieten 5.000€
Also Einkommen 30.000€
Steuer gemäß Tabelle 5000€
anrechenbare Gewerbesteuer 5000€ => 2500€ je Gesellschafter
Abzug vom Lohn 2000€
Nachzahlung 500€