Besteuerung GbR und Gesellschafter?

3 Antworten

Personengesellschaft zahlt GewSt und USt.
Den %-ualen Gewinnanteil versteuert jeder Gesellschafter nach seinem perönlichen Steuersatz. Die unterjhrigen "Entnahmen" der Gesellschafter werden über das Kapitalkonto der Geser abgerechnet. Solange es nicht die (angesammelten) rechnerischen Gewinnanteile übersteigt passiert gar nichts (keine Steuer). Wandert sein Kapitalkonto durch Überentnahmen oder Verluste auf die Aktivseite, wird er gegenüber der Gesellschaft nachschusspflichtig.

ManuKiel 
Fragesteller
 19.12.2019, 13:25

Danke dir. Wenn man 12k EUR Entnahmen pro Kopf pro Jahr durchführt und gleichzeitig bemüht ist, den Gewinn der GbR niedrig zu halten (z.B. Bestandsaufbau am Jahresende), sodass die Entnahmen den Gewinn übersteigen, wird man nachschusspflichtig, sagst du. Kann ide GbR auf diese Nachschusspflicht irgendwie verzichten, wenn beide Gesellschafter dies nicht wollen. Ansonsten wären die Entnahmen unterjährig ja sinnlos. Da sie zur Lebensfinanzierung jedoch benötigt werden, sollten sie bestehen bleiben.

Wie die anderen schon korrekt berichteten muss jeder Gesellschafter seinen Gewinnanteil in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung angeben und zusammen mit den anderen Einkünften versteuern.

Die Entnahmen spielen dabei keine Rolle.

Zahlt die GbR allerdings Gewerbesteuer bekommt jeder Gesellschafter anteilig eine Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer, das kann die Einkommensteuer mindern.

Das ergibt sich aus § 35 EStG:

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35.html