Verzinsung der Privatentnahme bei der OHG?

2 Antworten

Ich kenne das etwas anders - ist eben vom Gesellschaftsvertrag abhängig - ich habe die Privatentnahmen mit 4 % Soll-Zins und die Gesellschaftskapitalkonten mit 4 % Haben-Zins abgerechnet, den Soll-Zins vom Haben-Zins abgezogen und dem Kapitalkonto gutgeschrieben.

In deinem Falle hättest du es einfach gehabt, du hättest ja nur die Kapitalkonten verzinsen müssen, die Privatentnahmen wären da unberücksichtigt geblieben.

Das könnt ihr regeln wie IHR wollt. Ist im Vertrag weder die Privatentnahme geregelt noch die Verzinsung, dann gibt eben keine Privatentnahme bis man sich einigt hat.

Ist doch euer Verein

Ich würde wenig "rummachen" und alles "wie vereinbart" lassen. Und darauf achten das die Steuer + Verbindlichkeiten bezahlt sind. !!