Gewerbeschein nur für Neuwagenleasing?

6 Antworten

Kein Gewinn beabsichtigt?

Bleiben die Einnahmen unter den Ausgaben (kein Gewinn), und soll das auch in Zukunft so bleiben? Dann haben Sie keine "Gewinnabsicht", und das Ganze ist steuerlich gesehen nur eine Liebhaberei (=Hobby). Eine Anmeldung als Gewerbe oder Freiberuf ist nicht nötig.

... und somit auch kein Neuwagen-Leasing möglich :-((

https://www.klicktipps.de/gewerbe.php#abgr

kenan1206 
Fragesteller
 03.08.2018, 01:09

Wer außer du weiß denn, dass das keine Absicht ist ;) Ich habe es versucht aber hat leider nicht geklappt... Oder kennst du alle Absichten der Menschen?

Und ich werde sicher nicht denen erzählen, dass ich keine Gewinnabsicht habe

siola55  03.08.2018, 08:54
@kenan1206

Die vom Finanzamt sind auch nicht doof und wissen schon mit solchem Geschäftsgebahren umzugehen - sorry!

siola55  03.08.2018, 08:59

Wie willst du denn deine Sonderzahlung und die mtl. Leasingraten steuerlich geltend machen, wo du doch gar keine Umsätze tätigst - dein "Scheingewerbe" wird also wohl ein Hobby bleiben... :-((

kenan1206 
Fragesteller
 03.08.2018, 11:05
@siola55

Naja ich möchte das ja nicht steuerlich geltend machen. Es geht mir hier nur um die Vergünstigung. Und das FA wird nicht erfahren, dass ich etwas geleast habe

Für einen Leasingvertrag brauchst du nicht nur einen Gewerbeschein sondern auch Verdienstnachweise in Form von einer BWA oder einer GuV.

Die Bonitätsprüfung ist bei Gewerbetreibenden etwas Umfangreicher als bei Privatpersonen.

lesterb42  08.08.2018, 16:38

In den letzten 20 Jahren reichte bei mir eine Selbstauskunft. Kommt vieleicht auch auf die Bonität an.

Kannst Du machen.

Nur prüfe den Vertrag ganz genau, denn Geschäftsleasing, was genau dem "Leasingerlass" entspricht, damit die steuerliche Anerkennung gegeben ist, weicht in vielen Punkten vom Privatleasing ab.

Und den Schutz, den Verbraucher in einigen Gebieten genießen, haben Gewerbetreibende auch nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
kenan1206 
Fragesteller
 02.08.2018, 20:16

Danke für die Antwort. Wie sollte ich das Gewerbe anmelden, GmbH, OHG?

Könntest du das mit dem Schutz erläutern?

Würde das Finanzamt von mir irgendwie Geld haben wollen, wenn ich nichts angebe kein Umsatz und keine Betriebsausgaben?

wfwbinder  02.08.2018, 20:22
@kenan1206

Also, wenn Du eine GmbH anmelden willst musst Du eine gründen. 25.000,- Mindestkapital, davon müssen 50 % eingezahlt werden.

OHG. Dafür brauchst u eine zweite Person, die auch in die Vollhaftung geht. Also Quatsch.

Wenn, dann Einzelunternehmen.

Ohne Umsätze und Gewinn keine Steuern.

Verbraucherschutz.

Also den Verbraucherschutz für Privatpersonen (das bekonnteste sidn die Haustürgeschäfte mit dem Rücktrittsrecht) hast Du als Gewerbetreibender nicht.

Du bist eben in jeder Beziehung selbst Geschäftsmann.

Das kann im Leasing Vor- und Nachteile haben. Daher muss man die Verträge genau prüfen.

kenan1206 
Fragesteller
 02.08.2018, 20:28
@wfwbinder

Danke für die Beratung. Du hast mir weitergeholfen. Wichtig für mich ist halt, dass das Finanzamt nicht fragt warum ich kein Umsatz mache. Bei den meisten Leasinggesellschaften reicht beispielsweise die Kleinunternehmer Anmeldung nicht aus und wollen immer ein Gewerbe haben.

Wichtig ist auch: Muss ich mit irgendwelchen kosten rechnen, welches mir das Finanzamt abknöpfen könnte?

wfwbinder  02.08.2018, 20:36
@kenan1206

Nochmal, ohne Umsatz und Ohne Gewinn keine Steuern. Das Finanzamt kssiert nur Steuern.

Aber die Frage mit der Leasinggesellschaft ist schon berechtigt.

Beim Privatleasing prüfen die Gehaltsabrechnung und Schufa, bei einem Gewerbetreibenden wollen die vermutlich die letzten Abschlüsse udn ziehen sich die Handelsauskunft bei der Creditreform, oder Bürgel.

siola55  03.08.2018, 09:24
@kenan1206
Bei den meisten Leasinggesellschaften reicht beispielsweise die Kleinunternehmer Anmeldung nicht aus und wollen immer ein Gewerbe haben.

Ja genau - denn in D gibt es kein Kleingewerbe o.ä. - du mußt immer ein Gewerbe anmelden um in den Genuß einer Kleinunternehmer-Regelung zu kommen... ;-))

kenan1206 
Fragesteller
 03.08.2018, 11:06
@siola55

Ich bin seit 3 Jahren Kleinunternehmer unter 17500 € und ich muss mich die beim Gewerbeamt anmelden. Und das ist keine Pflicht.

siola55  03.08.2018, 11:41
@kenan1206

Also hast du doch ein Gewerbe angemeldet - was soll dann noch deine Fragestellung???

...ich möchte gerne ein Gewerbe anmelden, damit ich vom Gewerbe Neuwagenleasing gebrauch machen kann,...
hondaautofan  08.08.2018, 08:59
@kenan1206

Auch als Kleinunternehmer musst du ein Gewerbe anmelden.

Für die Leasinggesellschaft brauchst du nur deine Gewerbeanmeldung. Wenn die Ihr Geld bekommen, fragen die auch nicht großartig nach.

hondaautofan  08.08.2018, 09:03

Sorry, da sieht mal mal wieder, dass du keine große Ahnung vom Leasing hast.

Die Gewerbeanmeldung braucht der Händler damit er vom Hersteller einen Zuschuss bekommt. Die Leasinggesellschaft macht IMMER eine Bonitätsprüfung und benötigt dazu Geschäftsunterlagen aus der Buchhaltung und in machen Fällen auch noch eine Bankauskunft er Geschäftsbank.

lesterb42  08.08.2018, 15:11
@hondaautofan
Sorry, da sieht mal mal wieder, dass du keine große Ahnung vom Leasing hast.

Ich weiß nicht, für wen du jetzt mit solchen Grobheiten Werbung machen willst.

Selbst wenn du andere Erfahrungen gemacht hast, heißt das doch nicht, dass meine Antwort falsch ist.

Irgendwie habe ich den Begriff Scheinselbständigkeit im Hinterkopf.

Irgendwann meldet sich so oder so das Finanzamt und du mußt erklären, waren du keine Umsätze machst, da man deswegen ja ein Gewerbe anmeldet.

  • Aber so richtig weiß ich das aber nicht. Könnte dir aber bei deiner Recherche helfen.
kenan1206 
Fragesteller
 02.08.2018, 20:09

Ich würde mich sehr freuen, wenn du mir helfen würdest :)

chanfan  02.08.2018, 20:10
@kenan1206

Mehr weiß ich dazu aber nicht. :)

kenan1206 
Fragesteller
 02.08.2018, 20:15
@chanfan

Wichtig ist nun, dass wir das herausfinden :D