Wie kann ich das Gewerbe ohne den Gewerbeschein wieder abmelden?
Ich hatte mal bis vor ein paar Jahren als Freie Mitarbeiterin für Marketing/Promotionstände gearbeitet. Dafür benötigte ich damals einen Gewerbeschein. Diesen hatte damals die Firma für die ich tätig war einbehalten. Nun habe ich Schwierigkeiten mit dem Finanzamt, weil die Geld von mir wollen obwohl ich gar nicht mehr in diesem Job als Freie Mitarbeiterin seit 2009 nicht mehr tätig bin. Nun gibt es diese Firma nicht mehr und ich weiss nicht wie ich das Gewerbe wieder abmelden kann, wenn ich diesen Gewerbeschein nicht mehr habe. Vor allem weiss ich nicht wie ich das mit dem Finanzamt regeln kann, weil die mir das Konto gepfändet haben, wegen dieser Gewerbesteuer. Danke für Eure Antworten.
6 Antworten
Die zuständige Stelle für die Abmeldung ist die Gewerbebehörde der Gemeinde, in der die abzumeldende Betriebsstätte liegt.
Du kannst dein Gewerbe persönlich, schriftlich oder elektronisch abmelden. Das verpflichtende Formular "Gewerbe-Abmeldung" (GewA 3) liegt bei deiner Gemeinde aus. Du kannst das Formular, je nach Angebot der Behörde, auch im Internet abrufen.
Die zuständige Stelle leitet deine Abmeldung an folgende Stellen weiter:
- Behörden der Zollverwaltung
- Bundesagentur für Arbeit
- Deutsche gesetzliche Unfallversicherung e.V.
- Finanzamt
- Registergericht
- Landesbehörde für den technischen und sozialen Arbeitsschutz
- Statistisches Landesamt
Daneben können, je nach Gewerbe, noch weitere Stellen von der Abmeldung informiert werden, beispielsweise:
- Handwerkskammer (HWK)
- Industrie- und Handelskammer (IHK)
In der Regel sind folgende Unterlagen erforderlich:
vom Gewerbetreibenden beziehungsweise vom zur Abmeldung Bevollmächtigten: aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
Die Abmeldung des Gewerbes hättest du unverzüglich zum Zeitpunkt der Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit vornehmen müssen!
Ich wünsch dir viel Erfolg :-)
Danke für das Sternchen :-)
einfach abmelden, da brauchst du die Anmeldung nicht dazu, aber du musst doch sicher keine Gewerbesteuer bezahlen, dass muss man erst mit einem Umsatz ab 500.000 Euro und einem Gewinn ab 50.000 Euro. geh zu einem Steuerberater und lasse das regeln
Für Gewerbesteuer wäre das Finanzamt auch nicht zuständig (außer in den Stadtstaaten), da es sich um eine Kommunalsteuer handelt. Die Fragestellerin meint wahrscheinlich Einkommensteuer und/oder Umsatzsteuer, die sie aufgrund ihres Gewerbes zahlen muss.
Gehe mit deinem Ausweis zum Gewerbeamrt, die können das Gewerbe wieder abmelden. Du hättest das Gewerbe 2009 abmelden müssen. Die Steuern wirst du zahlen müssen, das ist dein Fehler.
Vor allem weiss ich nicht wie ich das mit dem Finanzamt regeln kann, weil die mir das Konto gepfändet haben, wegen dieser Gewerbesteuer.
So wie es aussieht, hast Du dich nicht nur schätzen lassen, sondern auch die Bescheide bestandskräftig werden lassen und Mahnungen ignoriert, denn ansonsten wäre es nicht zu einer Kontopfändung gekommen. Setz dich am besten sofort mit der Volllstreckungsstelle des Finanzamts in Verbindung.
Übrigens: Falls du nicht in einem der Stadtstaaten (Berlin,Bremen,Hamburg) wohnst, will das Finanzamt keine Gewerbesteuer, sondern 'nur' Einkommen- und evtl. Umsatzsteuer von Dir.
warst du schon beim Gewerbeaufsichtsamt deswegen?
Ferner wäre es sicherlich sinnvoll sich einen Lohnsteuerhilfeverein an die Seite zu holen,sonst wird dich das Finanzamt schätzen und dann wird es richtig teuer denke ich.
Der Lohnsteuerhilfeverein ist wirklich ne gute Sache und die beraten auch super in solchen Dingen.Klar kostet das einen kleinen Beitrag,aber das wäre mir die Sache wert.
Lohnsteuerhilfevereine dürfen, wie der Name schon sagt, nur Arbeitnehmer bzw. Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit beraten. Die Fragestellerin ist Gewerbetreibende, falls sie nicht allein klar kommt, muss sie sich einen Steuerberater suchen.