umwandlung gewerbe in kleingewerbe. Fiamt akzeptiert das nicht

4 Antworten

Ergänzend zu dem HInweis von Helmuthk:

Gemäß UStG § 19 kann ein Unternehmer auf die Erhebung der USt verzichten, wenn der "Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird".

Möglicherweise liegt hier der Grund, warum das Finanzamt Deinen Antrag nicht ohne weiteres akzeptiert. In der Ablehnung müsste jedoch auch die Begründung stehen. Also lass die das erklären und verhandle mit dem Finanzamt.

Auch wenn es nerven sollte: Es gibt begrifflich kein "Kleingewerbe".

Es gibt nur den Begriff "Kleinunternehmer " im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Dann darfst Du keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, keine Vorsteuern geltend machen und musst dann auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.

Wegen geringerer Gewinne würden auch möglicherweise die Vorauszahlungen zu Einkommensteuer entfallen.

Wenn Du das dem Finanzamt sinngemäß schreibst und den albernen Begriff "Kleingewerbe" vermeidest, solltest Du auch mit dem Finanzamt klar kommen.

Du kannst das Gewerbe abmelden und quasi in einem Zug ein neues Gewerbe anmelden.

IchKeineAhnung - stimmt !

Was hat denn die Gewerbean- und Abmeldung nach GewO mit § 19 UStG zu tun ?

Die Idee ist gut aber frage doch beim Finanzamt nach die müssen es Wissen.