Gewerbe abgemeldet, was hat es mit dem Schreiben vom Finanzamt auf sich?

3 Antworten

Bei Gewerbeaufgabe muss einmalig eine (Aufgabe-) Bilanz erstellt werden. Der sich daraus ergebende Gewinn/Verlust wird zusammen mit dem laufenden Gewinn versteuert.

Das Schreiben solltest du auf keinen Fall ignorieren. Am besten du meldest dich beim Finanzamt und schilderst deine Situation in der Hoffnung, dass dir eine Fristverlängerung gewährt wird.

Menace1611 
Fragesteller
 14.06.2017, 21:12

Also muss ich wegen 800€ Umsatz zu einem Steuerberater bzw. Bilanzbuchhalter?

Reicht es nicht ein Zusammenfassung vom Ebay shop auszudrucken und ans Finanzamt zu senden?Haha 

Naja trotzdem danke für die Hilfreiche Antwort.

Grüße

Bei derer Beendigung eines Gewerbes verlangt das Finanzamt Auskunft darüber, was Du mit den verbleibenden Aktiva wie Warenbestand und und Anlagevermögen (PC usw.) gemacht hast.

Dafür wird zwingend eine Aufgabebilanz verlangt. Das muss sich auch aus dem Schreiben des Finanzamts ergeben.

Menace1611 
Fragesteller
 14.06.2017, 20:58

Danke

Menace1611 
Fragesteller
 14.06.2017, 21:50

Jetzt hab ich nur noch eine abschließende Frage...

Das ich jetzt eine Bilanz erstellen muss habe ich verstanden, da ich aber die Ware, die ich hatte, via ebay veräußert habe (wie gesagt sehr geringe Menge)und alles von daheim aus mit meinem privaten Laptop getan habe, was soll ich da angeben !?haha

Helmuthk  14.06.2017, 22:04
@Menace1611

Hat man Dir am Tage der Abmeldung alle Rechnungen bezahlt?

Hast Du für den Laptop Abschreibungen geltend gemacht?

Wenn das so ist, dann mache hat eine Schlussbilanz, in der bei Aktiva und Passiva je 0,00 € stehen.

Und dann warte auf die Rückfrage des Finanzamtes. haha

nun du sollst angeben wie viel du da umgesetzt und verdient hast.
Ab einem bestimmten gewinn muß dieser versteuert werden.

Das FA möchte vor dir sozusagen Gewinn- und Verlustrechnung bzw deine Buchführung über alle Umsätze. Falls du das alleine nicht schaffst sollteste damit Steuerberater beauftragen

Menace1611 
Fragesteller
 14.06.2017, 20:14

Hallo, danke schonmal für die Antwort.

Nein,ich denke eben nicht das sie das wollen. Was ich da jetzt habe Rauslesen können möchten sie wissen ob ich mein "Gewerbe" auf i. Eine Art vereusert habe und sich daraus Gewinn erzeugt hat. Habe ich das so richtig verstanden?

Grüße

newcomer  14.06.2017, 20:27
@Menace1611

bei einen Gewerbe kann es sein dass du 4 mal im Jahr Umsatzsteuer vorstrecken mußt. Dies bekommste am Jahresende je nach Einnahmen  und Ausgaben wieder zurück.

Nun haste das Gewerbe sprich E-bay Shop nur 3 Monate behalten.
Du hast nun eine Bestätigung vom FA erhalten dass du das Gewerbe gekündigt hast.
Damit ist es aber noch nicht getan. Nun brauchen sie

Umsatzsteuererklärung 2016 und

Gewinnermittlung für das angemeldete Gewerbe

die Umsatzsteuerklärung kannste online mit "Elster" machen.
Dort bzw im Begleitschreiben braucht das Finanzamt eine detailierte Auflistung aller Einnahmen sprich deinen Gewinn.

Nehmen wir an du hast 20 Teile a. 50 Euro verkauft.
Damit haste Einnahmen von 1000 Euro.

Diese Teile musstest du einpacken und versenden.
Diese Ausgaben daraus die vom Käufer nicht getragen wurden kannste von den 1000 Euro abziehen.
Ebenfalls die Ausgaben für Ebay da Ebay an dir auch verdient.

Soo dann rechnen wir mal ein Beispiel

1000 Euro Einnahmen - 80 Euro Versandgebühren - E-Bay 120 Euro ergeben dann 800 Euro bereinigter Gewinn.
Dieser Gewinn wird dann versteuert wobei ich denke dass da sehr geringe bis keine Steuern erhoben werden.

Das FA möchte sich aber selbst davon überzeugen

Menace1611 
Fragesteller
 14.06.2017, 21:00
@newcomer

Bei ihrem Besispiel wäre aber der Umsatz der Gewinn. Das wäre ja was wenn das Finanzamt das so rechnet.:)

Danke trotzdem für deine Bemühung.

Grüße

Helmuthk  14.06.2017, 21:00
@newcomer

Falsche Antwort.

Die von Dir genannten Angaben werden in der Steuererklärung und den Anlagen gemacht.

newcomer  14.06.2017, 21:06
@Helmuthk

@Helmuthk ich hab vor ein paar Wochen meine Est gemacht. Es ist zwar ein Punkt über Ust angegeben aber das war es auch schon.
Das FA möchte von mir separate Umsatzsteuererklärung 2016 und Gewinnermittlung für das angemeldete Gewerbe.
Beides ist nicht in der Est bzw. den Anlagen

PatrickLassan  15.06.2017, 14:12
@newcomer

bei einen Gewerbe kann es sein dass du 4 mal im Jahr Umsatzsteuer vorstrecken mußt. Dies bekommste am Jahresende je nach Einnahmen  und Ausgaben wieder zurück.

 Umsatzsteuervoranmeldungen sind je nach Umsatz vierteljährlich oder monatlich abzugeben, in den ersten beiden Jahren nach Aufnahme der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit immer monatlich.

https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18.html

Außerdem scheinst du Umsatszteuer und Einkommensteuer zu vermischen.

newcomer  15.06.2017, 14:18
@PatrickLassan

nicht nur ich scheine das zu vermischen. Habe mitte 2016 ein Einzelunternehmen angemeldet ( Kleinunternehmerregelung ) und im Mai Elster Est gemacht. Dort meine Ausgaben ca. 270 Euro angegeben.

Nun möchte Finanzbeamte Umsatzsteuererklärung 2016 und Gewinnermittlung für das angemeldete Gewerbe.
Ich habe keinen Gewerbeschein.

Soweit mir bekannt ist brauch ich bei Kleinunternehmerregelung keine UST bzw GuV