Zwei Gewerbe, wie steuerlich gesehen?

5 Antworten

  1. Es gibt kein Groß- und Kleingewerbe ! Schon garkein Kleinstgewerbe... Es gibt nur die (oft fälschlicherweise als Kleingewerbebezeichnte) Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Das ist aber keine Gewerbeform, sondern nur ein Steuererleichterungsverfahren, bei dem man von den eigenen Kunden keine MwSt erheben und an das Finanzamt abführen muss. Dieses Verfahren ist umsatzabhängig (bis jährl. 17.500 €) und nicht gewinnabhängig. Und es werden hierbei alle deine Gewerbetätigkeiten zusammen betrachtet.

  2. Wenn du als Einzelunternehmer 2 verschiedene Gewerbe betreibst, ist es völlig egal, ob die auf einem oder zwei Gewerbescheinen stehen, denn der sogenannte Gewerbeschein begründet keinerlei Rechte oder Rechtsformen. Er ist nur eine Eingangsbestätigung ! Nicht mehr und nicht weniger. Selbst wenn man in der gleichen Branche zwei Läden hat, muss man diese wegen der verschiedenen Betreibsstätten getrennt anmelden und hat dann zwei Gewerbescheine. Das bedeutet also gar nichts.

  3. Ob du deine zwei Betriebsbereiche wirtschaflich zusammen oder getrennt führst, ist doch egal, weil deine Einkünfte (Gewinne) in der Einkommensteuererklärung eh zusammengezählt werden.

Danke. Im Grunde geht es mir um die Darstellung wie "blackleather" unten sagt. Das Finanzamt hat Zuordnungen nach Betriebsgrößen. Kleinstbetrieb, Kleinbetrieb, Mittelbetrieb und Großbetrieb (oder in der Art angelehnt), je nach Umsatz oder Gewinn und noch aufgeteilt nach Unternehmerart (freier Beruf, Handelsbetrieb etc.)?. Nach der Aufteilung richtet sich zB. auch der Betriebsprüfungsturnus. Also mit "steuerlich" in der Überschrift habe ich eventuell ein falsches Zeichen gesetzt. Es geht mir rein um Betriebsgrößenklassen.

ist doch egal, weil deine Einkünfte (Gewinne) in der Einkommensteuererklärung eh zusammengezählt werden.

Bei der EkSt ja, aber bei der Gewerbesteuer läuft es m. W. getrennt; und damit hat man dann je einen Freibetrag zur Verfügung. :-)

Also, wenn jemand ein Gewerbe hat und er macht in einem anderen Fachbereich noch ein Gewerbe auf, dann hat er dann zwei Gewerbe. Und wenn das zweite Gewerbe auch noch eins ist, wo er einen Gewerbeschein für hat, dann hat er zwei Gewerbe, von denen er für das zweite einen separaten Gewerbeschein hat. Wenn er dann in dem ersten, was ein Kleinstbetrieb ist, einen Jahresgewinn von - sagen wir mal: 32.000 EUR hat - dann hat er immer noch für das zweite einen separaten Gewerbeschein, denn er hat ja insgesamt zwei Gewerbe. Es kann natürlich sein, dass er in dem einen Gewerbe einen Jahresgewinn von 32.000 EUR hat und das andere ist ein Kleinstgewerbe, aber mit separatem Gewerbeschein. Trotzdem kann das auch ein Kleinstgewerbe sein, obwohl er es erst als zweites aufgemacht hat. Jetzt kommt es darauf an, wie das Finanzamt das aus Finanzamts-Sicht sieht. Es kann nämlich entweder bei dem ersten Gewerbe einen Jahresgewinn von 32.000 EUR sehen und bei dem zweiten einen Gewerbeschein oder es geht davon aus, dass das erste ein Kleinstgewerbe ist und das zweite einen separaten Gewerbeschein hat oder beide haben 32.000 EUR Jahresgewinn aber als Kleinstgewerbe hat das eine einen separaten Gewerbeschein, vor allem wenn es sich bei beiden Gewerben um eine einzelne Person handelt, die dann Kleinstgewebetreibender ist, auch wenn sie aus Finanzamts-Sicht für das neu aufgemachte Gewerbe einen separaten Gewerbeschein hat. Es kommt dann darauf an, dass der Jahresgewinn nur 32.000 EUR sind weil, wenn das zweite Gewerbe in einem anderen Fachbereich ist, das dann nicht zu dem Kleinstgewerbe addiert wird, wenn es einen separaten Gewerbeschein hat und der Kleinstgewerbetreibende aus Finanzamts-Sicht eine einzelne Person ist, die zwei Gewerbe hat.

Mein Tip!! Frag nen Steuerberater. So ein Beratungsgespräch kostet nur ein paar Euro. Absolut nicht der Rede wert um auf der sicheren Seite zu sein.

Die Anzahl der "Gewerbescheine" bedeuet gar nichts und interessiert das Finanzamt auch nicht. Und bei der Kleinunternehmerregelung zählt der Umsatz, nicht der Gewinn.

@Geochelone

Das stimmt. Aber nach Kleinunternehmerregelung war hier gar nicht gefragt.

Das Gesetz kennt keinen Kleinstbetrieb. Wenn beide Gewerbebetriebe Einzelunternehmen sind, wird alles addiert.

Also bei uns ist es so, dass jedes Gewerbe für sich angesehen wird. ABER!!!! Wenn es sich bei beiden Gewerben um Einzelunternehmen handelt, also Du Inhaber und Geschäftsführer bist musst du aufpassen weil du ja dann die Firmengewinne in deine Steuererklärung als zusätzliche Einnahmen aus selbstständigen Tätigkeiten angeben musst und sie dann da zusammengezählt werden.

Aber ich bin halt auch kein Steuerberater. Mein Tip!! Frag nen Steuerberater. So ein Beratungsgespräch kostet nur ein paar Euro. Absolut nicht der Rede wert um auf der sicheren Seite zu sein.

Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind zwei verschiedene Dinge.

Das Wort Kleinstbetrieb spielt weder im Einkommensteuer- noch im Umsatzsteuergesetz eine Rolle.

Über die Kleinunternehmerregelung für die Umsatzsteuer brauchen wir bei einem Gewinn in dieser Höhe auch längst nicht mehr zu reden.

Und für die EInkommensteuer werden beide Gewinne addiert.

Interessant ist hier also nur die Gewerbesteuer mit ihrem Freibetrag von 24.500 €. Und hier kann es interessant werden, weil bei der Gewerbesteuer m. W. beide Gewerbe für sich gesehen werden, also jeweils den Freibetrag neu beanspruchen können.

Exaktes hierzu kann der Steuerberater sagen. - Zusätzlich kannst Du mal in einem Steuerforum bei www.wer-weiss-was.de oder bei Jurathek.de fragen. In beiden aber allgemein und nicht mit "ich" formulieren!!

Gertrennte Gewere könnten auch aus anderen Gründen Sinn machen, z. B. wenn eins künftig geschlossen oder verkauft werden soll usw.