Kann ich Rechnungen ausstellen, obwohl ich mein Gewerbe abgemeldet habe? Abmeldung wg. zuwenig Umsatz? Gewerbe: Gutachten?

3 Antworten

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 Das Finanzamt hat mein Gewerbe wg. Geringfügigkeit und zuwenig Einnahmen in Frage gestellt.

Das Finanzamt macht nie Probleme wegen geringer Umsätze. Wenn die Probleme machen, dann wegen nachhaltiger Verluste wegen des Einwands "Liebhaberei."

 Kann ich trotzdem Rechnungen ausstellen für Gutachten, Forschungs- und Labor Experimente.

Natürlich kannst Du Aufträge ausführen, Rechnungen schreiben. Nur wird man Verluste eben nicht anerkennen. Ein Ergebnis on 0,-, oder ein Gewinn gibt keine Probleme.

Du musst dir erst einmal bewusst machen, dass die Gewerbeanmeldung keine Sache des Finanzamtes ist. Das Gewerberecht ist vorrangig Verbraucher- und Konkurentenschutz. Dass auch das Finanzamt informiert wird, ist Nebensache.

Wenn du also weiterhin tätig sein willst, dann solltest du das Gewerbe keinesfalls abmelden. Sonst kann es von dort Buß- und Zwangsgelder geben.

Wenn das Finanzamt dein Gewerbe in Frage stellt, dann soll es doch auf Steuererklärungen verzichten...

Ja, das kannst du. Ich denke allerdings, du bist dann nicht mehr vorsteuerabzugsberechtigt. Gewinne von den Einkünften mußt du trotzdem weiter versteuern.

Viellicht gibt es eine andere Unternehmensform für dich, die sinnvoller ist.

https://www.gruenderlexikon.de/lexikon/minderkaufmann/