Wann bekommt man einen Gewerbeschein nach der Gewerbeanmeldung?

2 Antworten

Wenn deine Gewerbeanzeige vollständig war, dann ist die Behörde gemäß § 15 Abs. 1 GewO verpflichtet, diese innerhalb von 3 Arbeitstagen zu bestätigen. Das ist der sogenannte "Gewerbeschein". Ruf doch einfach mal bei deinem Ordnungsamt an.

Einen Gewerbeschein gibt es in der Form nicht. Einige Tätigkeiten unterliegen einer Genehmigungspflicht. Da hat man mit der Aufnahme der werbenden Tätigkeit tatsächlich zu warten, bis die Mitteilung über die Erlaubnis kommt.

Bin bisher nie in die Verlegenheit gekommen mich damit zu beschäftigen was oder ob da die Stadt noch was schickt.

Für den Großmarkt reicht das Schreiben vom Finanzamt, dass Du eine Umsatzsteuererklärung abgeben musst. Also eine diesbezügliche Steuernummer hast.

Denen reicht sogar ein Brief von einem anderen Unternehmen, dem man entnehmen kann, dass hier jemand Dir als Unternehmer geschrieben hat. Oder Dein eigener Briefkopf nach den gesetzlichen Regeln.

Zwei (bis drei) Tipps: Rufe einfach beim Gewerbeamt an und frage ob es eine schriftliche Bestätigung für die Gewerbeanmeldung gibt. Wer sein Gewerbe persönlich anmeldet, der bekommt nämlich als Nachweis auch nur ein Exemplar der Anmeldung mit einem unscheinbaren kleinen Stempel-Aufdruck zurück.

Dann: Erwarte Dir nur keine Wunder vom Großmarkt. Dort braucht man gar nicht erst hin, wenn man eine Kostengünstige Einkaufsquelle sucht. Privateinkäufe auf extra Rechnung machen und die dann auch sammeln.

Hintergrund für letzteres: Wissen die Meisten gar nicht. Das Finanzamt kann mal auf die Idee kommen, im Rahmen einer Prüfung einen Kontoauszug von dort zu verlangen.

Wenn da Abweichungen zwischen Buchführung und Kontoauszug bestehen, dann kommen die in einem solchen Fall auf die Idee, dass da Umsätze auch vergessen wurden. So hat man den Nachweis.

Hoffe Du bist auf Deine Gewerbetätigkeit besser vorbereitet, als auf die Frage hier. Denn dann wird es schwer - 80 bis 90% der Gewerbe werden in der Gründungsphase abgemeldet. Und von den Überlebenden brauchen derzeitig mehr als 14% Aufstockung durch ein Jobcenter. Also nur wegen der Chancen.

Trotzdem: Viel Erfolg.

Hallo und vielen Dank für die ausführlichen Infos :)

Mein angemeldetes Gewerbe (nebenberuflich) läuft ganz gut und hängt thematisch überhaupt nicht mit dem Einkauf im Großmarkt zusammen. Ich wurde nur mal angesprochen, ob ich für jemanden mit meinem Gewerbeschein ein paar private Einkäufe im Großmarkt tätigen könnte. Und zwar einfach nur deshalb, weil es sich um Artikel handelt, die es im "normalen" Handel (Aldi, Lidl usw.) nicht gibt bzw. nur sehr überteuert (z.B. an der Tankstelle).

Nun schreibst du, dass das Finanzamt meine Einkäufe dort prüfen kann/könnte??? Und wenn ja, heißt das dann, dass ich alle Einkäufe, die ich als Gewerbetreibender dort tätige, auch in der Steuererklärung mit angeben müsste?? Das klingt ja sehr merkwürdig...

Nochmals danke für deine Tipps :)

@silverchest

Das klingt wirklich sehr merkwürdig. Ist aber eine recht phantasievolle Idee eines Finanzamtes gewesen.

Der Hintergrund ist einfach: Großhändler dürfen nur für gewerbliche Zwecke verkaufen. Heißt im Umkehrschluss: Ein Unternehmer kauft dort nur für sein Gewerbe ein.

Will gar nicht die Branche nennen, weil das zu viele Leute leichtsinnig macht und ich selber sammele meine Rechnungen dort schon seit 20 Jahren in der jeweiligen Buchhaltung. Obwohl dort nichts gehandelt wird, womit ich einen Handel betreiben würde...

Bei dem Fall, wo ich selber 'relativ dicht dran war', hat das Finanzamt veranlasst zu sagen: 7%-er Lebensmittel und damals 14%-er waren Spirituosen. Alles Ware.

Hätte jetzt der Steuerpflichtige die Rechnungen noch gehabt, dann wären die auf den Tisch gekommen. Das Finanzamt hätte nicht schätzen dürfen!

Wenn aber auf einmal alles zu Ware wird, was man dort einkauft, dann kommt ein ziemlicher Umsatz dabei raus. Mit Folgen in der Gewerbesteuer, der Einkommensteuer und natürlich in der Umsatzsteuer.

Jetzt kann ich nicht sagen, ob bei der Schätzung auch Vorsteuer enthalten war. Schließlich muss man die ordnungsgemäße Rechnung vorlegen, wenn man die Vorsteuer ziehen will.

Privateinkäufe also grundsätzlich kein Problem, allerdings sammle die Rechnungen. Man kann sie natürlich auch buchen. Dann hat man gleich eine Aufstellung, aber das wäre mir persönlich die Mühe jetzt nicht Wert.

Ausführlich schreibe ich deshalb, weil wir hier ein Laienforum haben. Da kann man erstens Fachbegriffe nicht verwenden oder sollte dann noch die Gesetzesgrundlage nennen (habe ich keinen Bock drauf, dass hier ist Freizeit, neben der Unternehmensberatung) und zweitens machen sich viel zu wenig Gründungswillige mal die Mühe zu erforschen, worauf sie sich einlassen.

Ob das kaufmännische, steuerliche oder andere rechtliche Themen sind. Aber auch die Frage der Wirtschaftlichkeit. Alles uninteressant.

In der Folge fehlen dann aber Varianten, wie man sich in einer bestimmten Situation verhalten müsste oder wen man dann einfach und schnell kontaktieren kann.

Das kann schon ein Umsatzeinbruch sein und die Einkommensteuer-Vorauszahlung ist fällig. Immer mehr meinen sie bräuchten keinen Steuerberater... Die können durch so eine Situation nicht nur Ärger mit dem Finanzamt bekommen.

So eine Schieflage kann auch ganz woanders Probleme machen und unter dem Strich grundlos wird ein Gewerbe eingestellt.

Oder Du sagst, dass das bei Dir gut läuft. Super. Interessant wird es dann, wenn Du mal Pause machst. Wegen Urlaub oder Krankheit. Da passieren Dinge, weil einfachste Vorkehrungen eben nicht zur Allgemeinbildung gehören und es auch nichts gibt, was für jeden anwendbar wäre. Immer eine Einzelfallgeschichte.

Wie gesagt: Viel Erfolg!