Normales Gewerbe in Kleingewerbe ummelden

3 Antworten

Es gibt kein Kleingewerbe ! Es gibt nur eine Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, die leider oft und fälschlich als Kleingewerbe bezeichnet wird. Das ist aber keine andere Art von Gewerbe sondern nur ein Steuererleichterungsverfahren (auch nur für die MwSt). Wende dich also an dein Finanzamt und melde dort, dass du ab Tag X die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmst. Dann nimmst du von deinen Kunden keine MwSt mehr ein, kannst die bei deinen Einkäufen gezahlte MwSt aber auch nicht mehr als Vorsteuer geltend machen.

Du brauchst dem Gewerbeamt nur mitzuteilen, dass du das Gewerbe nun als Nebenerwerb ausübst. Dies ist dann eine Ummeldung, da sich etwas geändert hat.

Dies wird dann i.d.R. auf dem Gewerbeschein vermerkt und ist zumindest in HH kostenfrei.

Falls du das schriftlich erledigen willst: Immer das Datum, ab wann es Nebenerwerb ist, mitteilen und eine Ausweiskopie mitschicken.

Eigentlich geht dann auch eine Mitteilung vom Amt an das Finanzamt.

Es gibt, wie Geochelone schon schrieb für das Gewerbeamt nur "Gewerbe" und fertig.

Für den Umgang mit der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer gibt es die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG). Ein Wechsel zwischen Regelbesteuerung und KU-Regelung ist nur zum Jahreswechsel und nur unter bestimmten Bedingungen möglich:

  • im Vorjahr Umsatz unter 17.500€ brutto und

  • (falls vorher freiwillig auf die KU-Regelung verzichtet) mindestens 5 jahre regelbesteuert gewesen

Ausführlich: http://klicktipps.de/gewerbe-wechsel-unternehmer-kleinunternehmer.php