Gewerbeabmeldung/ neues Gewerbe - Kleingewerbe möglich?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kann nun das alte Gewerbe regelversteuert laufen und das neue als Kleingewerbe?

Nein;

weil die Eigenschaft Kleinunternehmer an der Person 'hängt' und nicht am Gewerbe.

Es heißt im UStG schließlich Kleinunternehmer und nicht Kleingewerbe.

Ein Wechsel ist nur zum Jahreswechsel möglich und nur dann, wenn die Regelbesteuerung 5 Jahre bestanden hat.

SIcherster Weg: Brief ans Finanzamt im Sinne von: "bitte teilen Sie mir schriftlch mit, zu welchem Zeitpunkt ich frühestens von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung wechseln kann. Mfg ..."

soweit ich weiß, kannst du bei einem neuen gewerbe die kleinunternehmerreglung für dich in anspruch nehmen. das alte gewerbe hat mit dem neuen nix mehr zu tun oder ist es dasselbe gewerbe, nur umgemeldet?

Dankeschön JoWaKu, damit kann ich jetzt etwa anfangen, und da ist dann auch wirklich nichts zu machen. Das war das was der Mann vom Finanzamt meinte...

Liebe Grüße Melody

Hallo, da Du der Unternehmer bist, werden alle deine Einkünfte in einem Jahr zusammengerechnet. Die Grenze bleibt bei jährlich € 17.500,-. Sonst könnte man ja theoretisch alle 3 Monate sein Gewerbe ab und ein anderes neu anmelden. Wenn Du über diesen Umsatz kommst, hilft auch keine andere Idee.

Die "Kleinunternehmerregelung" bezieht sich auf den Unternehmer, also auf die PERSON - Somit ist das nicht so einfach. Wenn man sich EINMAL für die USt entschieden hat, dann hängt man da dran

Ich würde aber vielleicht mal ein offenes Gespräch mit dem Finanzamt führen, die Umsätze offenlegen und bitten, Dir die Kleinunternehmerregelung zuzugestehen - bei kleinen Ämtern funktioniert das manchmal