Gewerbe und Umzug in andere Gemeinde?

3 Antworten

Schonmal in die passenden Formulare der Gemeinden reingeschaut?

Bei der Anmeldung hast Du vermutlich eine Auswahl der Art "Wiedereröffnung nach Verlegung aus einem anderen Meldebezirk". Bei der Abmeldung sollte es einen Ähnlichen Grund geben (Abmeldung wegen Wechsel...).

Ich habe mein Gewerbe damals persönlich neu angemeldet und die Anmeldebescheinigung und ausgefüllte Abmeldebescheinigung an die alte Gemeinde geschickt. Von da kam dann die Abmeldebescheinigung (+ Rechnung).

Die Steuererklärung wird einfach an das neue Finanzamt abgegeben. Die bekommen Deine Unterlagen vom alten zugeschickt.

Wenn dein Betrieb in eine andere Gemeinde zieht, muss du ihn ab- und dort neu anmelden. Das Gewerbeamt informiert die Finanzämter. Das neue FA fordert sich dann die Akte vom alten an.

Alles kein Problem... 

Du meldest das Gewerbe nicht ab ,sondern nur um.Sollte das gleiche Finanzamt zuständig sein,bleibt alles beim alten,ansonsten teile es denen mit.

Du bekommst dann von beiden Gewerbeämtern Post und zahlst für die jeweilige Zeit,an beide ihren Anteil.

Laut der Aussage im Gewerbeamt muss ich das eine Gewerbe abmelden und dann das andere anmelden, das steht schonmal fest.

Muss ich dann quasi dem neuen Gewerbeamt mitteilen bei der Anmeldung, dass ich ein Gewerbe schon in einer anderen Gemeinde schon hatte?

Das dazugehörige Finanzamt ändert sich nicht.

@Eliesu

Ich habe gerade nochmal nachgelesen und bin etwas irretiert.Ich bin gerade von einer Stadt in eine andere(gleiches bundesland) und habe das Gewerbe nur umgemeldet.Jetzt lese ich hier ,das man es abmelden muss.

Aus diesem Grund verweise ich Dich jetzt mal an Deinen Steuerberater.

Dem neuen Gewerbeamt musst Du mitteilen ,das Du vorher woanders warst,da die Gewerbesteuer anteilig an beide geht.

@ratatoesk

verweise ich Dich jetzt mal an Deinen Steuerberater

Welcher Steuerberater versteht denn etwas vom Gewerberecht ? Steuerrecht und Gewerberecht haben nichts miteinander zu tun... 

Andere Gemeinde = anderes Gewerbeamt. Das hat mit der Zuständigkeit der Finanzämter überhaupt nichts zu tun!

Und was für ein Anteil soll an Gewerbeämter gezahlt werden ? Alles Quatsch !

@Geochelone

Nun man kann dies alles von seinem Steuerberater erledigen lassen,so wie ich auch.Dafür muss der/die nichts von Gewerberecht verstehen,genauso wenig wie der gewerbetreibende auch,man muß nur wissen,wie eine An- oder Ummeldung funktioniert.

Wechselt man innerhalb eines Jahres den Gewerbestandort,bekommt das erste Amt , die Gewerbesteuer bis zum Tag des Umzugs und das neue den Rest.

Wechselt das Finanzamt ,muß man dieses auch darüber informieren,das alte wie das neue.Dies wird aber sehr oft von den Gewerbeämtern schon getan.