Gewerbe anmelden? wenn ich auf den Weihnachtsmarkt meine Bilder verkaufe?

6 Antworten

Frei-schaffende Künstler sind keine "Gewerbe treibenden" und man/frau/mensch muss erst ab 401 .- EUR im Monat (Jahresdurchschnitt) etwas "versteuern"

(damit der Staat damit seine Rüstung aufstocken kann und es der Industrie schenkt das Geld danach, etc.)

Nein.

Wenn du deine eigenen Bilder verkaufst, ist es kein Gewerbe, sondern eine freiberufliche künstlerische Tätigkeit - ohne Gewerbeschein.

Bei der Einkommensteuererhebung ist das Finanzamt großzügig:

"Folgende Kriterien sind Indizien für eine von Liebhaberei getragenen Tätigkeit:

  • es handelt sich um ein Hobby,
  • der Lebensunterhalt oder die resultierenden Verluste werden mit anderen Einkünften finanziert oder ausgeglichen ..."

Einkommensteuer musst du erst ab 8000,- Euro Gesamteinkommen im Jahr bezahlen, darunter lebst du steuerfrei, kannst deine Einnahmen behalten und musst auch keine Steuererklärung abgeben.

Dies und mehr unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Liebhaberei

Gewerbescheine sind die Eingangsbestätigung für die Anmeldung eines stehenden Gewerbes (Laden oder Privatanschrift). Das würde dir auf dem Weihnachtsmarkt eh nicht helfen. Als Gewerbetreibender wäre die Reisegewerbekarte das Richtige. ABER: Künstler sind keine Gewerbetreibenden ! Du musst als kein Gewerbe anmelden. Du musst deine Erträge alledings in der Einkommensteuererklärung angeben.

Hallo.

Oft läuft das unter Privat, Würde dir raten, bei deiner Stadt das nachzufragen. bzw Marktbetreiber.

Bley 1914 Mit Gruß

Frag den Marktbetreiber, wie seine Konditionen sind. Manche wollen nur private, manche nur gewerbliche Anbieter. Das können wir nicht wissen........