Welche Nachteile hat es, wenn einem im Nachhinein eines Geschäftsjahres "Liebhaberei" vom Finanzamt vorgeworfen wird und das Gewerbe aberkannt wird?

4 Antworten

Das Finanzamt kann kein Gewerbe aberkennen. Wegen Erfolglosigkeit gibt es auch keine Möglichkeit der Untersagung oder eines Verbotes.

Steuerlich wird sich die Tätigkeit nur bei Dir nicht mehr auswirken. Also keine Verrechnung der Verluste mit laufenden Einkünften (z.B. aus Mieten, Zinsen usw.).

Auch mit Einkünften die Du in Zukunft erwirtschaften wirst.

Das finde ich alles gar nicht so schlimm. Obwohl das schon ein beträchtlicher Schaden ist. Auch wenn Du den nicht gleich aus eigener Tasche zahlen musst.

Viel schlimmer finde ich, dass Du Dein Gewerbe so geführt hast, dass Dir als Unternehmer das Finanzamt sagt: Du bist so ein Amateur, Du wirst nie einen vernünftigen Umsatz erzielen.

Das ist die Aussage des Finanzamtes. Nicht meine. Nur verwendet das Finanzamt andere Begriffe als ich. Aber wenn man sich die Rechtsprechung zum Thema Liebhaberei zu Gemüte führt kommt genau das dabei raus.

Sämtliches Geld wurde vernichtet. Nicht zu Deinem Vergnügen, sondern weil Du Fremden was anbieten wolltest. Da ist ein Zug durch Clubs und Kneipen besser, da hat man noch mehr davon, wenn vielleicht auch nur eine selektive Erinnerung.

Du fragst nach Folgen für Deine Kunden. Die Frage finde ich toll! Sie zeigt die Verantwortung oder sogar Dein Verantwortungsgefühl denen gegenüber! Willst Du das nicht noch vergrößern?

Ich bin gern bereit Dir eine Art Erstberatung zu geben. Erstberatung heißt dann immer auch kostenlos. Da können wir uns mal richtig über die gemachten Fehler unterhalten.

Am Ende ist Dir nicht nur klar, ob Du wegen der angeblichen Liebhaberei einen Steuerberater konsultierst, sondern viel wichtiger: Ob Du aussichtsreich Dein Unternehmen in die Zukunft führen kannst.

Über die Liebhaberei darf ich Dich nicht beraten, weil das eine rechtliche Beratung wäre. Dazu bin ich nicht befugt. Darum der Verweis auf einen Steuerberater. Aber so viel Erwartungshaltung darf ich hoffentlich schüren: Nach einer Erstberatung sollte Dir klar sein, ob es sich für Dich in Zukunft lohnt auf diesem Weg weiter zu machen oder nicht.

Noch einmal wegen Deiner Einstellung: Sehr gut! Weil nur so kann man m.E. ein guter Unternehmer werden. Dabei meine ich gut aufgeteilt in zwei Richtung: Gut im Sinne es verantwortungsvollen Unternehmers (also ein fast moralische Komponente) und der auch einen angemessenen Ertrag erzielt.

Allerdings sind es oft die ohne eine solche Einstellung, die mehr Ertrag erzielen. Aber dafür kann man selber in den Spiegel gucken. Nach der Maßgabe führe ich übrigens auch mein Unternehmen.

Würde mich freuen, wenn Du Dich meldest.

Das heißt, dass Verluste nicht mehr mit dem Haupteinkommen (z.B. Lohnsteuer) verrechnbar sind.

Feinel 
Fragesteller
 01.03.2016, 11:04

Wenn kein Haupteinkommen vorhanden, hat es also keine Nachteile. 

promooo  01.03.2016, 11:06
@Feinel

Wenn es sonst keine Einkünfte gibt, frag ich mich, warum das Finanzamt Liebhaberei vorwirft. Ich vermute das ist der wesentliche Nachteil, kann mich nicht vorstellen, dass das Gewerbe somit aberkannt ist...ich meine, wenn die sagen, das Gewerbe ist ungültig, kann man im Falle von Problemen das HGB auch nicht mehr anwenden

wurzlsepp668  01.03.2016, 11:08
@promooo

das Finanzamt wird i.d.R. dann Liebhaberei vor, wenn keine Gewinne erzielt werden ...

promooo  01.03.2016, 11:50
@wurzlsepp668

Wirklich? Es kann doch auch nur sein, dass das Geschäfts nicht läuft?

PatrickLassan  01.03.2016, 14:11
@promooo

Wenn ein Geschäft jahrelang nur Verluste abwirft ohne die Aussicht, dass sich etwas daran ändert, dann geht die Finanzverwaltung in der Regel von Liebhaberei aus.

wurzlsepp668  01.03.2016, 14:24
@PatrickLassan

@promoo:

wenn ein Geschäft nicht läuft und Verluste produziert heißt es nix anderes, als dass privates Geld in die Firma rein muß, um die Kosten zu decken.

somit: Kein Verdienst ...

Würdest Du jahrelang privates Geld in ein Unternehmen stecken, weil es nicht läuft?

Du kannst es dann nur noch als Kleingewerbe weiterführen. D.H. Mehrwertsteuerbefreit. Kannst allerdings auch keine Kosten beim Finanzamt gelten machen.

Gestellte rechnungen die vor dem Bescheid kamen sind so Gültig. Ab sofort sind aber nur noch Mehrwertsteuerlose Rechnungen von dir auszustellen.

wurzlsepp668  01.03.2016, 11:02

ähm, steuerliche Liebhaberei gibt nur in der Einkommensteuer ........

Umsatzsteuer gibt es keine Liebhaberei ....

tt290  01.03.2016, 16:32

Bevor man so einen Quatsch schreibt wie berlina76, sollte man besser gar nichts schreiben. Ich verstehe nicht, weshalb Leute ohne jegliches Fachwissen bei sowas antworten.

Folgen beim Finanzamt:

sämtliche Steuerbescheide der Einkommensteuer (i.d.R. sind alle Steuerbescheide, in dem das Gewerbe aufgeführt ist, vorläufig) werden abgeändert, die gewerblichen Einkünfte werden im Steuerbescheid wieder neutralisiert. sollten bisher Verluste angesetzt worden sein, so entstehen hieraus Nachzahlungen, welche ZUZÜGLICH der Zinsen zurückzuzahlen sind.

Feinel 
Fragesteller
 01.03.2016, 11:04

Ok im Falle, wenn man kein normales Einkommen hat ist das also egal.

wurzlsepp668  01.03.2016, 11:07
@Feinel

Frage:

von was wird der Lebensunterhalt bestritten?