Gewährleistung eines Malermeisters der mit einem Zusatzkurs bei der Handwerkskammer Fliesen verlegen darf?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also ich möchte hier Niemandem zu Nahe treten, aber wie bist Du auf den Einfall
gekommen einen "Malermeister" Fliesen legen zu lassen?

Ich bezweifle hier nicht dessen gute Absicht, aber ein wenig das er dazu augenscheinlich nicht fähig ist.

Wäre die Frage nach der Größe des Bades okay?
Und wie viel dieser "Meister" Dir für so einen Pfusch abgenommen hat?

Zum Abfluss nur soviel:
Wenn es nur schlecht oder knapp möglich ist muß man den Altbelag vorher abtragen, aber es gibt inzwischen genügend Fertigelemente die einen sehr flachen Aufbau ermöglichen, bei dem auch ein "verfliesen" kaum möglich ist.

Johnbop  23.04.2018, 06:06

Ach ja, hier noch die gesetzlichen Fristen, vorausgesetzt es lief alles korrekt über
ein ordentliches Gewerk, sprich Gewerbe.

Bei arbeiten an einem Bauwerk greift hier die Verjährungsfrist des BGB nach

§ 634a Abs. 1 Ziff. 2 BGB, die meines Wissens derzeit fünf Jahre beträgt.

Karrrrrl 
Fragesteller
 23.04.2018, 16:36
@Johnbop

ordentl. Gewerbe hat er als Maler Meister an gemeldet

Karrrrrl 
Fragesteller
 23.04.2018, 16:35

5100 Euro nahm er, Er war der Meinung die Decke nicht sehr dick deshalb musste er dies so verlegen.

Karrrrrl 
Fragesteller
 23.04.2018, 16:37
@Karrrrrl

ausserdem flieste er zu dem Betrag das Bad und die Decke

Karrrrrl 
Fragesteller
 23.04.2018, 16:40
@Karrrrrl

Wie Ich darauf kam, ein Freund der dies angeblich kann. Doch zwischen Freund u Geschäft muss er unterscheiden.

Johnbop  23.04.2018, 16:57
@Karrrrrl

Okay, also komplett gefliest, Boden Wände und die Decke auch?
Wenn die Decke, also wenn der Boden mit der Tragfähigkeit am Ende ist, ist er auch Statiker?
Sofern er das aber schon annimmt hätte er abtragen müßen, anstatt so einen Pfusch abzuliefern.
Seltsam, und ohne zu kritisieren, die Qualität lässt eher ungeschicktes Hobbyfliesen anmuten.

Ich hoffe die Bezahlung ist noch nicht komplett erfolgt?

Johnbop  23.04.2018, 16:59
@Karrrrrl

Also hat nicht der Malermeister, oder seine "Angestellten" gefliest sondern der Freund des Malermeisters?

Wenn ja, hat der Maler dir die Rechnung dafür geschrieben?

Karrrrrl 
Fragesteller
 29.05.2018, 20:23

4000 Euro nahm er, danach solle Ich noch fürs abdichten mit einem Material das nicht aus Silikon besteht zahlen. Das dolle ist meine Badtür sägte er unten ab damit sie schließt denn er nahm den alten Belag nicht heraus. Noch nicht einmal strich er etwas darauf. Nun war er am 15.05. hier . Da er auf ein Angebot meinerseits nicht Ich lies nicht mit mir reden. Dann fing er an mit Anzeige wegen Körperverletzung. Kreisch, dann hat er große Probleme. Ich mache 3 mal die Woche Fitness, wenn Ich zuhauen würde wäre er weg. Ausserdem bin Ich 100 % schwerbehindert aufgrund eines Arbeits und und Herz Op.googelt was es heisst einen Schwerbeh. zu schlagen.

Hast doch schon mal 2 bis 3 mal das gleiche beschrieben. Es wird nicht besser, auch wenn Du es noch zum 5 oder 10ten mal schreibst. Ich habe schon mal gesagt, der ganze Boden muss raus. Das kannst Du mit Deinem Malermeister Freund machen. Vielleicht hat ja der Malermeister ein Hilti und dann spitzt Ihr denn Boden komplett raus. Endsorgungskosten trägt Dein Maler. Und dann macht Ihr es von Anfang an richtig.

Karrrrrl 
Fragesteller
 24.04.2018, 22:01

Die Stelle ist hier wieder neu. Fiel mir erst auf, weil mich die Putzdame darauf hinwies dass das Wasser immer beim putzen heraus läuft. Was gar nicht sein dürfte. Angeblich sei die Decke zu dünn, um ein richtiges Gefälle zum Duschabfluss hinzu bekommen. Nur klebte er den Belag auf die alten Platten ohne überhaupt die Wasserwaage an zulegen. Zahlen tat das die AOK, Gesundheitskasse.

Effiboy  24.04.2018, 23:14
@Karrrrrl

Ja ist ja logisch, das es nicht besser wird, wenn man ein neuer Boden auf denn alten , der ja auch schon nicht stimmt, mit dem neuen dann stimmen soll? .....Ach Gottchen.... Manchmal weiss ich echt nicht, warum ich hier überhaupt Ratschläge bringe, wenn es eh ignoriert wird, und herum gebastelt wird. Ich habe doch von Anfang an gesagt, der Boden muss raus. Dann stellt der Ablauf auf die richtige höhe und macht beim Unterlagsboden ein Gefälle und bei denn Fliesen ein Gefällsschnitt.

Für due Schäden haftet natürlich die Firma, die diese schlechten Arbeiten gemacht haben.