Was ist eine Übernahmegarantie bei Gebrauchtwaren-Händler?
Ich habe ein gebrauchtes Laptop in einem Computerladen gekauft. Auf dem Kaufvertrag steht“ 30 Tage Übernahmegarantie ausgenommen Verschleißteile“. Man stelle sich nun vor, innerhalb der 30 tägigen Frist würde ein Teil des Laptops kaputtgehen welches kein Verschleißteil ist.
1. Welche Rechte hat dann der Käufer und welche der Verkäufer?
2. Hätte der Käufer das Recht den kompletten Kaufpreis zurückzufordern?
3. Muss dem Verkäufer die Chance gegeben werden den Schaden zu reparieren?
4. Kennt jemand die Paragraphen die die Bedeutung des Wortes Übernahmegarantie näher erläutern?
2 Antworten
Das ist eine Null-Nummer, wenn es nicht im Kaufvertrag oder dessen Anhängen genauer definiert ist, was die "Übernahme" enthält.
Du hast auf alle Fälle mindestens ein Jahr gesetzliche Sachmängelhaftung, bei der im ersten halben Jahr der Händler nachweisen muss, ob der Defekt dadurch (nicht) abgedeckt ist. Auch ein Ausschluß von Verschleißteilen ist erstmal unwirksam. Alles muss wie vereinbart - behelfsweise wie erwartbar - funktionieren.
Auf dem Kaufvertrag steht“ 30 Tage Übernahmegarantie ausgenommen Verschleißteile“
Ein Händler kann auf diese Weise nicht die gesetzliche Gewährleistungsfrist ausschließen / umgehen. Ergo ist dieser Passus komplett nichtig und es greift die 2-jährige Gewährleistung.
https://www.wissen.de/gewaehrleistung-fuer-neue-und-gebrauchte-waren