Gew Jahresendabrechnung

3 Antworten

Wenn es sich um ein Guthaben handelt,was den KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) zuzurechnen ist,dann wirst du das nicht nur dem Jobcenter mitteilen müssen,das du dieses bekommen hast,sondern auch nichts davon haben,weil es zu 100 % auf deine laufenden KDU - Kosten angerechnet wird !

Nur wenn es sich um Guthaben aus dem Abschlag für den normalen Haushaltsstrom handelt,denn du aus dem Regelsatz bestreiten musst,würde dir die Gutschrift ohne Anrechnung zustehen.

Kommt drauf an, wofür das Geld ist - wenn es "nur" um Heizkosten geht: die hat das jobcenter bezahlt, nicht du, also steht die Rückzahlung auch dem Amt zu. Wenn es "nur" um den Strom geht - den hast du bezahlt und daher auch Anspruch auf die Rückzahlung. Wenn es um BEIDES geht (was ich bei der Summe annehme, wenn du nicht gerade in einer Riesenvilla lebst), muss das ausgerechnet werden: Strom für dich, Heizkostenanteil fürs Amt! Geh am Montag hin (zum jobcenter) und zeig ihnen die Abrechnung. Sonst kann das übelst Ärger geben!

Also wird das auf jedenfall auf mein Konto überwiesen und ich muss das Dan ans Amt überweisen.Bzw die holen sich das dann von mir. Aber Gew und das Amt stehen nicht im Kontakt ?

@leichenficker1

beantworte doch erstmal die frage, woraus du das guthaben hast? denke nicht, das amt kommt nicht daginter: die fordern von dir die jahresabrechnung von der hausverwaltung und die kontoauszüge.

es ist wichtig woraus du das geld zurück bekommst. wenn es von der hausverwaltung ist, musst du zurück zaheln. wenn es der reicne haushaltsstrom ist, darfst du es behalten, weil du das aus deinem regelsatz bezahlt hast. wenn es heizgas is oder heizstrom, dann musst du es abgeben.