Darf man als Hartz 4 Empfänger jemanden Geld überweisen?

5 Antworten

Solange das Vermögen das ALG - 2 Schonvermögen nicht übersteigt und dem Jobcenter gemeldet und nachgewiesen wurde, kann man mit seinem Vermögen machen was man will.

Also auch Geld vom Vermögen verschenken oder leihen, dann sollte man aber einen Vertrag über ein privates Darlehen machen und auch die Rückzahlung vereinbaren.

Nicht dass das Jobcenter, sollte man dann noch oder wieder im Leistungsbezug sein, die Rückzahlung als Einkommen anrechnet.

Grundsätzlich gibt es bei Hartz 4 ein Schonvermögen, dass sichan Deinen Lebensjahren bemisst. Wenn die 10000,- Euro in diesem Bereich liegen, kannst Du theoretisch damit machen, was Du willst. Wenn nicht, hättest Du es vor Inanspruchnahme von Sozialleistungen ausgeben müssen. Ich kenne mich mit den aktuellen Änderungen vom SGB 2 nicht besonders aus und hoffe, hier kommen vielleicht noch ein paar sachliche Antworten, aber im Groben kannst Du Dich an meiner Antwort erst einmal orientieren.

Warum sollte es nicht "rechtens" sein? Derartige Fragen verstehe ich nicht.

Eine volljährige Person kann mit ihrem Eigentum grundsätzlich machen, was sie will.

Falls Dir dies als Antwort nicht reicht, mußt Du etwas genauer werden.

nein. Ein Hartz iv Empfänger darf das Hartz iv auf dem Konto haben

wenn er sonst Geld überwiesen bekommt was geliehen oder geschenkt ist muss das gemeldet werden. Auf den Kontoauszügen darf sowas nicht draufstehen.
ich habe mal 3 Monate Sozialhilfe bekommen. Weil das Geld nicht gereicht hat hat mir meine Tante 120€ überwiesen. Das Amt verrechnete den Betrag mit dem nächsten Monat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dürfen ALG2 empfänger überhaupt so viel besitzen? Klingt irgendwie realitätsfern, womit sich die eigentliche Frage ja erledigen würde.

darkarth1  17.11.2021, 19:35

Wenn sie sich das zusammengespart haben, schon. Was als Single rein theorethisch auch möglich wäre.

Katzengirl1997  03.06.2022, 04:03
@darkarth1

Nein. Man muss erst vom Vermögen leben.

GerdausBerlin  17.11.2021, 22:30

Ein Single hat alleine schon ein Schonvermögen von 150,- € pro Lebensjahr, mit Partner entsprechend mehr. Mit 65 Jahren sind das beim Single 65 mal 150,- gleich 9750,- €. Siehe § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen.