Dürfen ALG II - Empfänger Inventur machen?

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Sie wird ja nicht soviel verdienen, dass Abzüge fällig werden. Der monatliche Freibetrag beträgt 100.- €. Melden muss sie es trotzdem, auch ihren Verdienst.

Es gibt einen Schonbetrag bei Zuarbeit, der ist anrechnungsfrei. Da es allerdings häufig Änderungen im Gesetz gibt, bin ich momentan überfragt, wo der derzeit steht.

Sie hat sowohl im Vorfeld die Arbeitsaufnahme selbst, als auch später das Einkommen dem Jobcenter mitzuteilen.
Teilt sie die Arbeitsaufnahme nicht mit, kann es übel ausgehen, falls sie in eine Schwarzarbeits-Kontrolle gerät.

es kommt darauf an, was du verdienst........dürfen dürfen sie schon und irgendwas um die 100 Euro sind anrechnungsfrei, du mußt dies aber beim AA melden.......

du musst es beim Amt angeben und denen die Bescheinigung über deinen Verdienst bringen,meines Wissens nach darfst du 100 euro(vielleicht auch ein wenig mehr)dazu verdienen ohne dass sie es abziehen