Gespräche heimlich mithören (durch Tür/Wand) verboten?

1 Antwort

So lange man das vertrauliche Gespräch nicht aufnimmt oder mit spezieller Technik abhört, müsste §201 StGB nicht greifen, d.h. das "Zuhören" wäre nach meinem Verständnis nicht strafbar. Wenn du die Informationen nachher öffentlich machst, hat der Abgehörte natürlich immer noch die Möglichkeit wegen Rufmordes zu klagen und hätte dabei (wenn man weiß, dass du ihn mit dem Ziel abgehört hast) gute Chancen.
Wenn du mit der Veröffentlichung ein "überragendes öffentliches Interesse" schützt (du deckst z.B. Korruption auf) kannst du selbst mit Abhör- oder Aufnahmegerät straffrei bleiben.
In privaten Angelegenheiten bleibt das natürlich moralisch höchst fragwürdig, ich kann mir kaum Fälle vorstellen, in denen sowas für den Abhörenden positiv endet.

SellingRet 
Fragesteller
 27.03.2018, 15:33

Danke! In dem Fall bin ich derjenige der abgehört wurde nicht andersherum. Es ist ja auch ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht denke ich.

Schlaubinez  27.03.2018, 15:41
@SellingRet

Dachte ich mir schon ;) Ja, das stellt einen Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich dar, inwiefern da gerichtliche Schritte erfolgversprechend wären, weiß ich aber leider nicht. Ich glaube, mehr als eine Unterlassungserklärung und evtl. kleine Geldstrafe ist da nicht drin.