Könnte er gegen den account anzeige erstatten?

8 Antworten

Nicht strafbar ist es, wenn die Abbildung nur Genitalien oder Gesäß wiedergibt, aber kein posierender Jugendlicher (weil dann keine Handlung des Jugendlichen zuordenbar ist).

Das ist eine sehr merkwürdige Interpretation, die zumindest dem Wortlaut des deutschen Strafgesetzbuches so nicht zu entnehmen ist:

jugendpornographisch ist ein pornographischer Inhalt (§ 11 Absatz 3), wenn er zum Gegenstand hat:
c) die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person,

Darüber, wie sexuell aufreizend das hier gegenständliche Genitalbild ist, erlaube ich mir ohne Kenntnis des Bildes kein Urteil. Das mögen Staatsanwaltschaft und Gericht beurteilen, so sie sich denn damit beschäftigen möchten.

Da dein Bruder die Bilder aber freiwillig übermittelt hat, würde ich mal § 184c Abs. 4 StGB in den Raum stellen. Damit ist eine Strafbarkeit vermutlich zu verneinen, zumindest aber ein öffentliches Interesse.

wenn sie fotos nicht weitergeleitet wurden und nicht gespeichert wurden, würde ich das nicht anzeigen.

„die Person hat sich die Nudes nur angeschaut und nicht gespeichert .“

weißt du nicht. Bei snapchat gibt es genug Möglichkeiten Bilder zu speichern, ohne dass der andere eine Benachrichtigung bekommt

Du kannst ihn wegen nichts anzeigen.

Vielleicht hat er ja was daraus gelernt. Man gibt keine kompromittierende Fotos an völlig unbekannte Menschen weiter.