Wer trägt die kosten bei einer Türöffnung?

8 Antworten

Hallo 112Andre18,

grundsätzlich ist es aber so, dass der Wohnungseigentümer - bei Mietwohnungen also der Vermieter - für solche Schäden aufzukommen hat. Das begründet sich in der Instandsetzungspflicht des Vermieters wobei es zumeist unerheblich ist, wodurch der Schaden entstanden ist. In der Regel werden die Kosten dann durch die Gebäudeversicherung übernommen.

Ausnahmen gelten nur dann, wenn der Mieter den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hätte, was bei einem (vermuteten) medizinischen Notfall nicht der Fall ist (aber durchaus vorstellbar bei einem angekündigten Verbrechen, einer Geiselnahme, vielleicht auch Suizidversuch, wobei sich letzteres wieder als medizinischer (psychicher) Notfall deuten lässt).

Bei einem Unfall trägt die Unfallversicherung diese Kosten (Bergungskosten).

Wenn kein Unfall vorliegt, zahlt der Bewohner dieser Wohnung die Kosten.

Grundsätzlich ist das eine komplizierte Frage. Letztendlich wirst du mal einen Anwalt fragen müssen. Nicht zuletzt kann es durchaus in den Feuerwehr- und Polizeigesetzen der Länder relevante Regelungen geben. Die wird aber hier keiner alle kennen.

Prinzipiell kommt es drauf an. Gibt es einen, der irgendwas falsch gemacht hat. Sprich, hat die Polizei / Feuerwehr objektiv über reagiert. Also, hätten sie - unter Abwägung einer anzunehmenden Gesundheitsgefahr - erkennen können, dass keine Notlage vorliegt.

Wenn dies der Fall ist, müssen Sie für die Kosten aufkommen.

Ist dies nicht der Fall, kommt letztlich der Vermieter ggf der Mieter dafür auf. Möglicherweise ist dies aber mit irgendeiner Versicherung abgedeckt oder eines der oben genannten Gesetze regelt diesen Fall.

Das kommt drauf an.

Wenn die Feuerwehr die Tür für die Polizei öffnet dann trägt die Polizei die kosten.

Wenn die für den RD geöffnet wird läuft das glaube ich sogar über die Krankenkasse.

Aber generell, bevor man eine teure Tür schrottet macht man halt ein Fenster Kaputt....

Türen sind einfacher und günstiger instant zu setzen, als ein Fenster. Deshalb wird in 95 % der Fälle über die Tür reingegangen.

@Drizzt1977

Ich weiß, Ausnahmen bestätigen die Regel.

Besorgte nachbarn haben mal versucht die Tür einzuschlagen, als die es nicht hin bekommen hatten wurde die Feuerwehr alarmiert.

Die Tür war interessant, von innen verschraubte Rosette, mitdrehender Kernbohrschut, rundum laufende Verriegelung aber mit einer Glaßscheibe mittig (Einbruchssicher)

Wir sind dann einfach mit der Steckleiter ans 1. Og und haben das Fenster eingeschlagen.

Bedeutend weniger Sachschaden als die beinahe 2000€ Teure Türverglasung aus Feuerresistenter Schutzverglasung ;D

Das stimmt so leider nicht.
"Die Polizei" kommt grundsätzlich für keine Kosten auf. Das kann sie auch gar nicht, weil sie als Behörde gar keinen Haushaltstitel für solche Dinge hat.
Auch die Krankenkassen kommen nicht für eine zerstörte Tür (oder Fenster) auf - ebenso wenig, wie die Krankenkasse auch nicht für eine zerlegte Arbeitsmaschine aufkommt, in welche sich der Arbeiter die Hand eingeklemmt hat oder für den (ansonsten vielleicht recht unbeschädigten) Pkw, den die Feuerwehr zugunsten einer schonenden Rettung zu einem Cabrio umfunktioniert...

Für die Kosten kommt in der Regel der Wohnungseigentümer (sprich bei einer Mietswohnung der Vermieter) auf - der den Schaden dann im Idealfall von seiner Gebäudeversicherung erstattet bekommt.

Aber generell, bevor man eine teure Tür schrottet macht man halt ein Fenster Kaputt...

Naja... Theorie und Praxis ;-)
Der einfachste und günstigste Weg ist es oft, den Zylinder des Türschlosses zu knacken. Das richtet kaum Schaden an und man kann direkt wieder einen neuen Zylinder einbauen, so dass auch der Einbruchschutz weiter gegeben ist.
Im Idealflle findet man ein erreichbares, auf Kipp stehendes Fenster, das kann man dann mit dem entsprechenden Werkzeug schnell und ohne jeglichen Schaden öffnen...

Wenn die Ursache an der Tür liegt, daß sie nicht öffnet zahlt die Hausverwaltung (so war es bei mir mal)