Geschäftsgründung Shisha Café/Bar - Versicherung/Raucherschutz
Schönen Tag, hab ein paar Fragen zur Geschäftsgründung von einem Shisha Cafe/Bar.
Muss ich eine extra Brandschutzversicherung abschließen? Oder reicht hier die normale vom Vermieter? Oder ist das die Entscheidung vom Vermieter das er eine verlangt? Denn es herrscht ja eine erhöhte "Brandgefahr".
Es gibts ja das Gesetzt das rauchen in Gaststätten, bzw. öffentlichen Einrichtungen verbietet. Deshalb darf ich auch keinen "normalen" Tabak verkaufen oder? Gilt das auch für Dampf steine bzw Tabak ersatz(ohne nikotin/teer)? Oder ist es möglich ein "raucherlokal" daraus zu machen? Ich wohne in bayern, aber soweit ich weis ist das nicht möglich.
Ich hoffe es kann mir wer weiterhelfen
Gruß Terucks
3 Antworten
Teil 1 - Versicherungen:
benötigt wird eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Geschäftsinhaltsversicherung.
Informationen dazu bekommst Du bei jedem Versicherungsvermittler
Teil 2 - rechtliche Möglichkeiten (Raucherlokal):
kläre dies mit der Gemeinde - Gewerbeamt ab.
Also unter benötigt werden verstehe ich als Pflicht.
Komisch - in Deutschland gibt es nur folgende Pflichtversicherungen: Kfz-Haftpflicht, Kranken- und Pflegeversicherung. Dies solltest Du aber wissen !
In einigen Branchen, werden allerdings auch andere Versicherungen benötigt um überhaupt eine Genehmigung bzw. Zulassung zu erhalten.
Raucherlokale gibt es nicht in allen Bundesländern.
man sollte eine Antwort richtig deuten - darüber erhält man Auskunft bei der Gemeinde!
Zur Brandschutzversicherung:
Die des Vermieters zählt nur für das Gebäude. Um dein Inventar wie Möbel und die gesamte Einrichtung abzusichern, müsstest du eine eigene Inventarversicherung abschließen. Diese sollte am besten auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung beinhalten.
Wenn dein Laden nämlich aufgrund eines Brandes oder auch eines Leitungswasserschadens einige Zeit geschlossen wäre, würden dir ja neben dem entstandenen Schaden auch Einnahmen entgehen.
das hat nichts damit zu tun was für Tabak es ist! Es gibt ein generelles Rauchverbot in Gaststätten. Für eine kurze Übergangszeit sind noch separate Räume erlaubt in denen geraucht werden darf. Diese Räume müssen vom Hauptraum getrennt und abgeschlossen sein. In Bayern darfst du sowas gar nicht eröffnen!
Heißt also nur "Tabak" ersatz und Dampfsteine sonst würde es ja keine Shisha Cafés geben
nein auch kein Tabakersatz! Diese Cafes gibt es auch nicht mehr lang!
Wo steht, dass Betriebshaftpflicht und Inhaltsversicherung benötigt werden?
Also unter benötigt werden verstehe ich als Pflicht. Wenn es die gibt, wo steht das?
Raucherlokale gibt es nicht in allen Bundesländern.