Darf ich mit 16 in einem Shisha Laden arbeiten?
Hallo, ein Kollege von meinem Vater besitzt ein Shisha Laden ( keine Bar ). Dort werden Tabak,Pfeifen und Zubehör verkauft. Ich selber bin noch Schüler und habe mir überlegt ob ich 2-3 mal in der Woche mich Nachmittags in den Läden stelle weil der Besitzer oft Nachmittags nicht da ist und den Laden abschließt bis er wieder kommt. Darf ich das denn überhaupt mit 16 da ja Tabak verkauft wird ? Natürlich würde er mich dann anmelden.
3 Antworten
Hm... glaube, das grundsätzlich nix dagegen spricht. Darfst halt selber offiziell nur nicht rauchen. Denke aber auch dass einige Kunden Beratung wünschen. Kennste Dich denn damit aus?
Rauchste denn selber auch, obwohl Du das offiziell noch nicht darfst?
Gib doch mal ne Rückmeldung :)
Ja ich Rauch jetzt auch seid nem halben Jahr Shisha. Und ich kenn mich auch mittlerweile ziemlich gut damit aus.
In der Regel nicht, da an dich keine Tabakwaren abgegeben werden dürfen bzw. die Vorrichtungen so konstruiert sein müssen, dass du keine Tabakwaren entnehmen kannst. Und erst Recht hast du dort nicht alleine im Laden zu sein.
Im Jugendschutzgesetz steht nicht nur der Verkauf unter Strafe sondern jegliche Form der Abgabe.
Kannst du dem Jugendschutzgesetz entnehmen.
Das ist kompletter Unsinn und sollte mit ein bisschen Nachdenken absolut jedem selbst auffallen. Kein Azubi im Super- und Elektromarkt dürfte gewisse Regale einräumen, Lagerarbeit ausführen oder gewisse Produkte über den Scanner ziehen.
Die Produkte werden nicht an sie abgegeben, sondern bleiben Eigentum des Ladens und ihr Umgang damit dient nicht dem Konsum. Abgegeben werden die Waren erst an den Kunden.
Das zutreffende Gesetz ist das Jugendarbeitschutzgesetz (JArbSchG) wo nach man ab 15 z.B. in der Gastro auch Spirituosen an volljährige Kunden ausschenken darf.
Ja genau: Kein Azubi. Natürlich ist dies zum Zwecke der Berufsausbildung gestattet. Ausbildungsbetriebe müssen vor der zuständigen Kammer zusätzlich ihre Eignung vorweisen. Im Fall des Fragestellers erkenne ich keine Berufsausbildung.
Auch im Falle des Alkoholausschanks darf dies nicht von Minderjährigen erfolgen. Kritisch hinzu kommt an dieser Stelle, dass der Fragesteller wohl für einen gewissen Zeitraum unbeaufsichtigt in dem Laden stehen wird. Nämlich immer dann, wenn der eigentliche Besitzer den Laden schließen würde.
Du kannst mich gerne vom Gegenteilt überzeugen, indem du zielgerichtet §§ nennst.
Wieder Falsch. Nach deiner Theorie wäre kein Probetag vor der Ausbildung möglich. Es gilt nicht nur für Azubis, sondern für den beruflichen Umgang von Jugendlichen (15-17) mit altersbeschränkter Ware. Das beinhaltet natürlich auch Aushilfen und Praktikanten.
Du ignorierst permanent den Unterschied, dass in diesem Fall für eine bestimmte Zeit nicht einmal jemand im Laden wäre und die Aufsicht darüber hätte.
Dass sich bei diesem Thema die Geister ganz offensichtlich scheiden, dürfte auch hieraus ersichtlich werden:
http://www.ajs-bw.de/media/files/aktuell/2011/ajs_SM-Alkverkauf_Jugendliche.pdf
Nein, das mache ich nicht. Du ignorierst, dass man als Verkäufer im Tabakwareneinzelhandel gar nicht mit Produkten zu tun hat, die nach Art oder Volumen unter die Gefahrstoffverordnung fallen. Somit ist die Tätigkeit nicht gefährlich und muss laut JArbSchG nicht zwingend überwacht werden. Es liegt somit im Ermessensbereich des Arbeitgebers, in wie weit er der Selbständigkeit seines Angestellten vertraut.
Nein - Du darst nicht etwas verkaufen, dessen Nutzung dir vom Gesetzgeber her untersagt ist.
Zum anderen dürftest Du als Schüler nach dem Jugendschutzgesetz nur bis Stunden an Schultagen arbeiten.
https://schuelerjobs.de/ratgeber/detail/jugendarbeitsschutzgesetz.html
Und es sind auch nur sehr wenige Tätigkeiten zugelassen:
Ok aber wenn man zB eine Ausbildung im Aldi oder so macht und ich glaub im 2. Ausbildungsjahr darf man selbst an die Kasse dann muss man ja auch Alkohol und Zigaretten verkaufen oder ?
Der Unterschied ist, dass dann ein Ausbildungsberechtigter mit im Laden ist.
Wenn er keinen Urlaub oder Ausgleichszeiten hat oder krank ist, außerdem ist der gar nicht für Aushilfen zuständig, sondern nur für Auszubildende.
Hm ok wenn das so stimmt dann wird das wohl nichts. Aber danke für die Antwort