Darf ich mehr als 100 euro verdienen pro monat?

6 Antworten

ich nehmen an du lebst mit deiner Mutter in einer Bg dann darfst du 100€ anrechnungsfrei verdienen und von 101. bis 1.000€ darfst du 20% behalten , bei einem 400€ Job wird dies gegen alg 2 aufgerechnet, letztendlich würde dich heißen du würdest 160€ bekommen. Für erwerbstätige Hartz IV Empfänger gibt es Einkommensfreibeträge, die zum 1. Juli 2011 neu gefasst wurden.. Danach können zum Arbeitslosengeld II 100 Euro brutto anrechnungsfrei monatlich hinzuverdient werden. Dies ist der anrechnungsfreie Grundfreibetrag. Dieser Grundfreibetrag setzt sich wie folgt zusammen: - Werbungskostenpauschale in Höhe von 15,33 Euro, - Absetzbeträge für Riester-Rente und weitere private Versicherungen in Höhe von 30 Euro, - Fahrtkosten. (Fahrtkosten können darüber hinaus mit 0,20 Euro pro Kilometer abgesetzt werden, wenn ein monatliches Einkommen von mehr als 400 Euro erzielt wird, falls die Summe der abzugsfähigen Beträge gem. § 11 Abs. 2 Nr. 3 - 5 SGB II die Grenzen von 100 Euro übersteigt.)

Einkommen, das den Grundfreibetrag von 100 Euro übersteigt, wird gestaffelt auf das Arbeitslosengeld II / ALG II angerechnet, und zwar folgendermaßen: - von einem verdienten Bruttoeinkommen werden von 101 Euro bis 1000 Euro 80 % auf das ALG II angerechnet, 20% sind also anrechnungsfrei. (quelle:http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/zuverdienst.html) Bei ferienjobs sieht es etwas anders aus,das werde ich unten unter den beitrag setzen. Du solltest den Chef nicht fragen, ob er es bar auszahlt, da ihr euch dann beide strafbar macht( udn dies evl auch eine Sanktion für dein alg2 bedeuten könnte) du solltest dann lieber veruschen, das du weniger Stunden bekommst. Abgesehen davon glaube ich das so eine Frage beim ersten gespräch nciht gut kommt.

Können Kinder ihren Bedarf mit eigenem Einkommen decken, scheiden sie aus der SGB II-Bedarfsgemeinschaft (BG) aus. Überschüssiges Einkommen darf nicht – wie sonst - auf die anderen Mitglieder der BG verteilt werden(quelle:http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-einkommen-kinder-bedarfsgemeinschaft3221.php) Daraus kannst du entnehmen das der Überschuß entweder bei dir oder deiner Mutter angerechnet wird, es sei denn du verdeinst soviel das du deinen Mietteil und deinen kompletten lebensunterhalt selbst bestreiten kannst. Genaueres dazu erfährst du hier:

zu der sache mit dem chef: öh nein?! Nur wenn der mega mega nett ist und dir andere angestellte gesagt haben dass der das machen könnte... Wohnst du mit deiner Mutter zusammen? Falls ja, kann das sein, ist aber sehr unwahrscheinlich, du bist Volljährig, die Arbeitslosigkeit deiner Mutter wird ja nicht auf dich übertragen, das wär ja witzig... Wenn du nicht bei deiner Mutter wohnst NOCH weniger, du bist doch nicht eine art körperteil von ihr oder sowas!

100 € darfst du ohne Anrechnung verdienen.

Wenn du über 18 bist und mehr verdienst, als deinen Anteil an der Gesamtsumme, die deine Mutter bekommt, fällst du aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Deine Mutter erhält für dich also nichts mehr. Du musst ihr dann deine Miete und deinen Unterhaltsanteil direkt auszahlen.

kommt drauf an wie viel deine eltern verdienen. aber man darf freilich mehr wie hundert euro verdienen. mein bruder hat mal zwei wochen ferienjob gemacht und 250 euro bekommen. (netto)

ja hat er denn hartz 4 bezogen?

@riko93

Bei ferienjobs ist es anders geregelt: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen eine Neuregelung der Anrechnung des Einkommens von Schüler auf Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII per Verordnung (3. Alg II-VÄndV) bekannt gegeben. Die 3. Alg II-VÄndV wurde am 12. Mai 2010 im Bundesgesetzblatt (Jahrgang 2010 Teil I Nr. 20 vom 12. Mai 2010, .pdf-Datei) verkündet und tritt zum 1. Juni 2010 in Kraft.

Die im Folgenden näher beschriebenen Regelungen widmen sich der in der Vergangenheit häufig kritisierte bedarfsmindernde Anrechnung von Erwerbseinkommen aus Schüler und Ferienjobs auf den Bedarf der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft. Durch die Neuregelung soll zukünftig vermieden werden, dass – wie bisher der Fall – bereits für Jugendlichen durch die Einkommensanrechnung kein Arbeitsanreiz mehr besteht.

Durch den Erlass der oben genannte Verordnung wird die „Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II / Sozialgeld“ (kurz ALG II-V), die konkretisierend neben § 11 SGB II Regelungen zur Einkommensanrechnung enthält, ergänzt, indem § 1 ALG II-V um einen 4. Absatz erweitert wird.

„(4) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen von Schülerinnen und Schülern allgemein- oder berufsbildender Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus Erwerbstätigkeiten, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen je Kalenderjahr ausgeübt werden, soweit diese einen Betrag in Höhe von 1.200 Euro kalenderjährlich nicht überschreiten. Für die Bemessung des Zeitraums nach Satz 1 bleiben in den Schulferien ausgeübte Erwerbstätigkeiten mit einem Einkommen, das monatlich den in § 11 Absatz 2 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch oder in Absatz 1 Nummer 9 genannten monatlichen Betrag nicht übersteigt, außer Betracht. Satz 1 gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf Ausbildungsvergütung haben. Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bleiben unberührt.”

Zusammengefasst bedeutet dies: •Für Schüler an allgemeinbildenden oder berufsbildenen Schulen •die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben •und keine Ausbildungsvergütung erhalten

•ist Erwerbseinkommen nicht bedarfsmindernd anzurechnen, wenn •dieses einen Betrag von 1.200 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigt und •in den Schulferien in einem Zeitraum von höchstens 4 Wochen pro Kalenderjahr erzielt wurde.

(quelle:http://www.sozialleistungen.info/news/15.05.2010-ferienjob-einkommen-ab-juni-1-200-euro-pro-jahr-anrechnungsfrei/)

Mit 19 bist du vollkommen unabhängig von dem Lebensstil Anderer und kannst somit auch mehr als 100€ verdienen.

Echt, kann er mit 19 seinnen Mietanteil alleine zahlen, für seine Lebenunterhaltkostensorgen usw. Ich glaube nicht, deswegen wird es auch für ihn Zuschläge vom Amt geben.