Geruchsbelästigung durch Imbißbude

6 Antworten

Da kann nur der Hauseigenzümer etwas Unternehmen

Wenn die Baubehörde das so genehmigt hat, kannst du nichts dagegen machen.

Normalerweise gibt es Vorschriften und eine Grenzbebauung ist nur mit Zustimmung des anderen Hauseigentümers möglich. Der Abstand beträgt normalerweise 3 Meter. Und wenn ein Fenster dabei zugemauert wird muß der Hauseigentümer Eures Hauses ja schon wieder zugestimmt haben sonst geht das nicht. Für Imbißbetriebe gibt es aber auch Vorschriften, die müssen mit Filtersystemen arbeiten um Geruchsbelästigungen auszuschließen.

Die Stadt kann das nur genehmigen, wenn der Hauseigentümer zustimmt. Es handelt sich hier um Grenzbebauung und Gewerbeeinheit. Das geht nie ohne Zustimmung der Anlieger. Die scheint es zu geben. Wenn Ihr Mieter seid, könnt Ihr Euch (solte die Geruchsbelästigung denn überhaupt zutreffen) an Euren Vermieter wenden, der in bestimmten Umfang Abhilfe schaffen muß.

Danke für die Antwort. Aber der Vermieter hat nicht dem Anbau zugestimmt. Die Stadt hat sich bis heute trotz Aufforderung nicht beim Anwalt des Vermieters gemeldet. Nur den Eingang des Widerspruchs bestätigt. Der Imbißbesitzer sagt, die Stadt hat ihm die Erlaubnis erteilt anzubauen. Baugenehmigung hat er auch schon.

  1. Ja. Wenn Die Baugenehmigung erteilt wurde. Könnte aber sein, daß ihr Einspruch erheben könnt. Beim zuständigen Bauamt nachfragen.
  2. Ja. Leider.