Bei Einzug wurde kein Übergabeprotokoll erstellt. Mit was kann man bei Auszug rechnen...Siehe Detail?

7 Antworten

Das Problem ist, dass Ihr ohne Übergabeprotokoll natürlich nicht nachweisen könnt, welche Mängel bereits vor Eurem Einzug bestanden haben.

Hinsichtlich der Schönheitsreparaturen kommt es unter anderem darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde.

Bei Einzug wurde kein Übergabeprotokoll erstellt. Mit was kann man bei Auszug rechnen

Mit viel Ärger.

Müsste man auch wegen Nägeln an der Wand,die Wände neu streichen? Oder wenn wegen den Rahmen sich eben helle Stellen ergeben (wie sie eben in 9-12 Monaten entstehen können)

Kommt 

1. darauf an, ob es wirksame Renovierungsklauseln im Mietvertrag gibt.

2. Wenn ja, ob eine Renovierung nötig ist.

Der Vermieter will Schadensersatz, dann muss er beweisen das der Mangel nicht vor dem Einzug bestand.


bwhoch2  27.10.2016, 13:49

Was ihm sehr leicht fallen wird, denn er wird ein Protokoll mit dem Ex-Mieter haben, wo genau diese Mängel nicht drin stehen und es wäre doch schon davon auszugehen, dass er Mängel, so sie denn bestanden, auch dem alten Mieter ins Protokoll geschrieben hätte.

MAB82  27.10.2016, 16:11
@bwhoch2

Welche Mängel beim Auszug der Vormieter bestanden ist unerheblich. Maßgebend sind nur die Mängel beim Einzug. Der Vermieter hätte sich schriftlich bestätigen lassen sollen, dass der Mieter von ihm eine mängelfreie Wohnung übergeben bekommen hat. Er trägt aufgrund seiner zivilrechtlichen Forderung die Beweislast.


Ich würde sagen, dass hier der ehemalige Mieter ein Problem hat.

Dass die Schäden zum Auszug da sind, lässt sich einwandfrei beweisen. Dass sie aber vor dem Einzug schon da waren, kann keiner beweisen (es gibt ja kein Protokoll).

Meiner Meinung nach müsste hier wohl (leider) der nun ausziehende Mieter die Kosten dafür übernehmen.

Grundsätzlich hast du ohne Einzugsprotokoll das Problem, dass sämtliche Schäden in der Wohnung mit dir heimgehen, denn der Vermieter wird behaupten, bei Einzug sei alles in Ordnung gewesen. Das Gegenteil zu beweisen wird dir ziemlich schwer fallen.

Normalerweise müsstest du nach einem Jahr nicht streichen, es sei denn ihr habt in anderen Farben gestrichen,. Nur würde ich es dir eigentlich empfehlen. Streichen ist schnell erledigt und von den Kosten her überschaubar. Es macht einen guten Eindruck und die Suche nach irgendwelchen Mängeln ist in der Regel damit recht schnell beendet.

Auch dem Streit um die Kaution geht man damit in aller Regel aus dem Weg.

Es stellt sich daher wirklich die Frage, ob ihr die paar Euro für Farbe und die Arbeitszeit nicht doch investieren wollt.