Darf die Wohnungsbaugesellschaft unsere Telefonnummer ohne Rücksprache an potenzielle Nachmieter weitergeben?

9 Antworten

Die Weitergabe ist als Verletzung des Datenschutzes zu werten und deshalb Unterlassung anzumahnen.

Termine für die Besichtigung muss der Vermieter mit den Interessenten nach Abstimmung mit dir vereinbaren. Du bist schließlich kein Makler.

Ruf an und verbitte dir diese Belästigungen. Die machen es sich zu einfach.

Ihr müßt zwar dem Vermieter Gelegenheit geben, die Wohnung zu zeigen, aber der Vermieter muß mit euch die Termine abstimmen, nicht die Mietinteressenten.  Den Mietinteressenten würde ich sagen, sie sollen sich an den Vermieter wenden.

Hallo.

Es ist oft so üblich, aber nicht rechtens.
Versagen die T-Nr. weiter zu geben. Ihr müsst dem Vermieter Zeit zum Besichtigung geben.

Ihr seid die Erben, ihr seid dafür zuständig, dass die Wohnung besichtigt werden kann.

Die Nachmieter bei euch anrufen zu lassen, macht Sinn, ihr kennt euren Terminplan, der Vermieter nicht.

anitari  26.08.2017, 12:21

Ups, der DH war ein Versehen.

Die Neuvermietung ist Aufgabe des Vermieters.

Menuett  26.08.2017, 12:27
@anitari

Natürlich ist das Sache des Vermieters.

Die Erben sollen die Wohnung nicht vermieten, sie sind aber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Wohnung besichtigt werden kann.

Wenn wegen ihrer Schuld, die Wohnung nicht zum 1.9. vermietet werden kann, dann müssen sie dem Vermieter den Ausfall zahlen.

Eine Telefonnummer ist auch nichts rechtlich Geschütztes.

Das ist nicht rechtens. Untersagt dem Vermieter die Weitergabe der Tel.-Nr.

Zudem seid Ihr nicht verpflichtet Interessenten die Wohnung zu zeigen, das ist Sache des Vermieters. Ihr müßt lediglich Besichtigungen ermöglichen.

Rufen wieder Leute an verweist sie an den Vermieter, fertig.

AlleFarbenBunt 
Beitragsersteller
 26.08.2017, 12:07

Dankeschön. Ist echt schlimm was die sich nun schon alles geleistet haben... Da denkt man, man hat schon genug durchgemacht.. 😒