Geringfügig arbeiten trotz Krankmeldung?
Hallo
Ich habe ein ziemlich wichtiges Anliegen. Ich bin Teilzeit beschäftigt und habe schwerwiegende Probleme auf meinem Arbeitsplatz. Meine Ärztin hat mich auf Grund dessen krankgeschrieben (stressyndrom). Ich bin kein fauler Mensch und möchte auch niemandem auf der Tasche liegen, daher bin ich auch fleißig am Bewerbungen schreiben. Ich habe eine aushilfsstelle bei der ich super Spaß habe und es mir sehr gut geht. Meine Frage ist jetzt, "ist es gesetzlich erlaubt das ich geringfügig arbeite, obwohl ich krankgemeldet bin?"
Arbeitnehmer sind gesetzlich dazu verpflichtet alles zu tun um ihrer Genesung nicht im Wege zu stehen. Genauso ist es. Das arbeiten hilft mir mich von dem ganzen abzulenken und mich auf andere Gedanken zu bringen. Außerdem fühle ich mich nicht nutzlos wenn ich wenigstens zweimal die Woche arbeiten gehe bis ich eine neue Stelle habe.
Ich würde mich sehr über eure antworten freuen. Vielen Dank im Voraus
3 Antworten
Meine Frage ist jetzt, "ist es gesetzlich erlaubt das ich geringfügig arbeite, obwohl ich krankgemeldet bin?"
Ich äußere mich nicht zu der Frage, wie das Arbeiten im Nebenjob trotz Krankschreibung im "Hauptjob" beim "Hauptarbeitgeber" "ankommen" würde.
Also:
Das ist grundsätzlich erlaubt - kommt aber ganz auf die konkreten Umstände an!
Zunächst einmal darf eine nebenbei ausgeübte Tätigkeit keinen negativen Einfluss auf den Genesungsprozess haben. Beispiel: Wenn z.B. ein Telefonbist in einem Callcenter wegen einer Entzündung des Kehlkopfes nicht telefonieren kann und deswegen arbeitsunfähig geschrieben wurde, ist er nicht zwingend daran gehindert, in einem Nebenjob als Bürokraft Schreibarbeiten zu erledigen.
In Deinem Fall wäre als Begründung für die geringfügige Beschäftigung trotz Krankschreibung im Hauptjob durchaus nachvollziehbar, dass diese Beschäftigung sich mental wohltuend und genesungsfordernd auswirkt.
Zu Deiner Absicherung sollte aber der Arzt diesbezüglich gefragt werden und bestätigen, dass gegen die Nebentätigkeit keine Bedenken bestehen.
Ein Problem mit Deinem Hauptarbeitgeber kann sich nämlich dadurch ergeben, dass er über die geplante oder tatsächlich schon ausgeübte Nebentätigkeit informiert sein muss; das ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, ergibt sich aber zwangsläufig aus dem Recht des Arbeitgebers, unter ganz bestimmten Voraussetzungen die Ausübung eines Nebenjobs zu untersagen (Konkurrenztätigkeit, Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, z.B. Arbeitszeitgesetz, Beeinträchtigung im Hauptjob).
Der Hauptarbeitgeber könnte also hier wegen der Erkrankung die Nebentätigkeit verbieten, es sei denn, ihm wird eine entsprechend gegenteilige Bescheinigung des Arztes vorgelegt, die bestätigt, dass die Nebentätigkeit den Genesungsprozess nicht behindert - was nach Deiner Schilderung ja genau so ist
In aller Regel sollte man aber von der Überlegung "Geringfügig arbeiten trotz Krankmeldung?" Abstand nehmen.
Nähere Informationen zum Thema erhältst Du z.B. hier: https://www.hensche.de/Kuendigung_Nebentaetigkeit_Krankheit_Kuendigung_wegen_Nebentaetigkeit_trotz_Krankheit_LAG_Koeln_11Sa915-12.html#tocitem3 ; Hinweise auch hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Nebenjob-trotz-Krankengeld---f142751.html
Das ist ein Kündigungsgrund!
Ist es ein Grund für eine fristlose oder fristgerechte Kündigung?
Ob das ein Kündigungsgrund ist, hängt alleine von den konkreten Umständen hab!
So, wie der Fall hier geschildert wird, ist es kein Kündigungsgrund!
Ich frage mich, warum du dich hast krank schreiben lassen.
Das geht selbstverständlich nicht, dass du während einer KS arbeiten gehst. Wenn, dann musst du dich vorzeitig gesund schreiben lassen. Du bist anderenfalls nicht versichert bzw. gibt es Probleme bei einem Unfall etc.
wer geht denn aus einem anderen Grund, als aus Angst um den Arbeitsplatz wieder arbeiten?
Beschäftigt der Arbeitgeber den in diesem Sinne arbeitsunfähigen Arbeitnehmer dennoch, so verletzt er möglicherweise eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht, nämlich seine arbeitgeberseitige Fürsorgepflicht. Die Verletzung von Nebenpflichten kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Zu beachten ist aber § 104 SGB IV.
wobei ... meinem ehemaligen "Arbeitgeber" hätte ich es gegönnt ;)
Der Hinweis auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist ja grundsätzlich richtig, steht aber nicht im Widerspruch zu den Aussagen in meiner Antwort und meinem Kommentar, auch nicht im Widerspruch zum geschilderten Fall.
wer geht denn aus einem anderen Grund, als aus Angst um den Arbeitsplatz wieder arbeiten?
Vielleicht beantwortet dieser Satz aus der Frage Deine zweifelnde Bemerkung: "Ich habe eine aushilfsstelle bei der ich super Spaß habe und es mir sehr gut geht."!
Doch, das ist grundsätzlich - je nach den konkreten Umständen - möglich und erlaubt!
Eine "Gesundschreibung" gibt es (in Deutschland) nicht - mit ganz besonderen Ausnahme Ausnahmen (z.B. infektiöse Erkrankungen im Gesundheitsbereich, in der Lebensmittelbranche).
Auch das ist falsch! Der Versicherungsschutz geht nicht verloren, wenn trotz Krankschreibung gearbeitet wird.