gerichtsvollzieher von FA und 14 jahre altes auto

5 Antworten

In der regel nimmt er alles was zu Geld machen ist. Wenn das Auto noch genug Geld abwirft um die Schulden, oder ein Teil der Schulden zu bezahlen, dann ja.Aber ein Auto ist nicht so leicht zu Pfänden.Da muss einiges Klargestellt werden.z.B braucht man das Auto um zur Arbeit zu kommen oder ist man auf das Auto angewiesen.

Also wenn die Schulden beim FA vom Auto sind, also Kfz-Steuer, dann werden sie dir den Wagen zwangsstilllegen und es wird am Ende noch teurer. Und wenn der schlimmste Fall eintritt, dann können die sogar die Erzwingungshaft anordnen, d.h., du musst in den Knast. Mir haben sie mal wegen falschem parken, das damals 10 DM kosten sollte, Erzwingungshaft von einem Tag angeordnet. Habe natürlich schnellstens bezahlt. Falls das FA wegen Kfz-Steuern kommen will und du absolut das Geld nicht zusammen bekommst, oder keine Ratenzahlung mit dem FA vereinbaren kannst, melde den Wagen lieber vorher selbst ab. Kommt dir günstiger. Ansonsten, wenn es andere Steuerschulden sind, kommt es immer drauf an, ob sich der Aufwand fur's FA lohnt und sie dabei wirklich an ihr Geld kommen.

Nein, Du kannst sicher sein, dass dieses Fahrzeug nicht gepfändet wird. Denn es müsste dann auf Kosten des Pfändenden einer Verwertung zugeführt, zwischengelagert und schließlich wohl für fast nichts verwertet werden. Da sind die Vor- und Eigenkosten des Pfändenden höher.

Wenn  Du Steuerschulden hast, kann es ein, dass er es pfändet. Es wird nur schwierig sein, es zu verwerten.

Nö, die Verwertung wird wohl keine Befriedigung erbringen, also wäre die Pfändung Willkür.

Das Finanzamt ist kein Gericht und daher haben sie nur Vollziehungsbeamte und keine Gerichtsvollzieher.

Leon1310  01.05.2011, 13:27

Trotzdem hat das FA das Recht, das Auto zu pfänden, bzw. stillzulegen. Siehe meinen anderen Beitrag.

DerGehrke  11.05.2011, 00:21
@Leon1310

hm... wenn das Auto dem Zweck dient, Geld zu verdienen, wenn es im "normalen Verhältnis" (vom Wert) liegt ist es nicht pfändbar, sondern es besteht nur die Möglichkeit, es zwangsstillegen zu lassen. Das werden die auch tun, falls das Auto auf den Schuldner angemeldet ist. Ferner kann der Schuldner kein neues Auto mehr anmelden. Die Zulassungsstelle sperrt dann bis zur Bezahlung der Steuerschulden.