Wie erfährt ein Gerichtsvollzieher, dass ich ein Auto angemeldet habe?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Auto, das zur Ausübung des Berufs erforderlich ist (Mobilität) und im Rahmen ist (gebraucht, Kleinwagen und so) ist nicht pfändbar, da man sonst dem Schuldner die Möglichkeit nimmt, Geld zum Abtragen der Verbindlichkeiten zu verdienen!

Ansonsten das Auto über Eltern Freund Verwandte anmelden.

ei gerichtsvollzieher freut sich an sich darüber, wenn der schuldner versucht wieder auf die füsse zu kommen.

und wenn es ein altes auto ist, das nur wenig wert ist, darfst du es auch behalten.

wäre es ein nagelneues auto, würde er es gleich einkassieren

Ein Gerichtsvollzieher verfügt über Kontakte , Verbindungen und auch über das notwendige wissen ( die meisten nicht alle) um alles notwendige zu erfahren worraus sich Geld machen lassen könnte um den Gläubiger zufriedenzustellen. Inwiefern sie welche wege gehen um das eine oder andere zu erfahren , das wird dir ein Gerichtsvollzieher dir garantiert nicht verraten. Was die Mobilität angeht ist das dem Gerichtsvollzieher egal. Hat das Auto z.B. einen bestimmten wert um z.B. kosten beim Gläubiger damit zu decken wird er das Auto auch Pfänden . wäre das Auto z.B. 500 Euro Wert und man hätte Kosten beim Gerichtsvollzieher von 500 Euro offen ,so wäre das Auto weg !.

Innerhalb des Rechtsstaates gibt es keinen Datenschutz. Alle Behörden können jederzeit Auskunft voneinander bekommen !!! Sprich mit ihm !

Nein der GV bekommt nur Daten über seine "Schäfchen" übermittelt, das reicht. Schuldner haben, bis sie ihre Schulden bezahlt haben keinen Datenschutz - ist vielleicht gesetzlich nicht so vorgesehen, aber Fakt. Kannst ja dagegen klagen, wenn dir das nicht passt. Und es wird nichts Gepfändetes zurückgegeben, wenn ein Satenschutzverstoss zur Pfändung desselben geführt hat.