Gerichtsvollzieher und Schulden trotzt Erbausschlagung?

10 Antworten

Da hast Du was falsch verstanden

Wenn Du Dich weigern solltest die EV (Vermögensauskunft) abzugeben besteht die Möglichkeit der Erzwingungshaft

Die Kosten der Erzwingungshaft ( sehr teuer) hat der Gläubiger und nicht Du zu tragen

Die Kosten der Erzwingungshaft ( sehr teuer) hat der Gläubiger und nicht Du zu tragen

Der Gläubiger kann die Kosten vom Schuldner aber als Schadensersatz verlangen.

@john4711

Dann müsste er klagen !

Ob er das macht angesichts des grottigen Scores ?

Verursacht neue uneinbringbare Kosten die nochmal on Top kämen

@rainerendres

Woher nimmst du eigentlich die Annahme, dass der Fragesteller kein Geld hat?

@karo13

OK - da hast Du recht - geht aus dem Posting nicht hervor - dies habe ich hineininterpretiert

Da ich 3 Monate nicht zuhause war konnte ich auch keine Post kontrollieren<

Das ist ausschliesslich Dein Problem. Du bist verpflichtet dafür zu sorgen das die Post Dich auch erreicht. Also muss irgenwas in Deiner Post sein. Es ist an der Zeit mit diesen Unterlagen zu einem Anwalt zu gehen.

Wenn Du das Erbe fristgerecht beim Notar ausgeschlagen hast kann der sich um die weitere Vorgehensweise kümmern. Wenn jemand längere Zeit nicht zuhause ist sollte sich aber eine Ersatzperson um die Post kümmern.

...du solltest dich an einen Rechtsanwalt wenden.

Dieses Märchen mit "3 Monate nicht daheim" und "konnte keine Post kontrollieren" hört man hier sehr oft. Es gibt MASSENHAFT Möglichkeiten um seine Post zu kontrollieren.

  • Nachsendeauftrag stellen (geht auch mit Befristung)
  • Postfach anmieten
  • Verwandte und Freunde darum bitten und dass sie bei wichtig aussehender Post diese auch öffnen dürfen um dich zu informieren
  • Nachbarn bitten täglich zu kontrollieren ob wichtig aussehende Post dabei ist usw.

Es gibt viele Möglichkeiten! 3 Monate keine Post zu kontrollieren ist fahrlässig. Natürlich darf das Gericht dann auch in Abwesenheit entscheiden! Außerdem fehlen hier noch viele Angaben. Z. B. warum der Notar nicht das Gericht informiert hat (schwer vorstellbar) bzw. warum du die Unterlagen des Notares nicht bei Gericht vorlegt oder per Einschreiben an das Gericht übersandt hast!

Behördenpost wird oft nicht nachgesandt. Nachsendung wird oft mit Vermerk auf dem Kuvert direkt ausgeschlossen, von der Behörde selbst.

@stern311

Und? Dann bleiben immer noch Postfach, Freunde, Familie, Verwandte und Nachbarn! Aber da findest du garantiert auch wieder eine Ausrede. Das Gericht scheint hier völlig richtig gehandelt zu haben.