Gerichtsvollzieher und Schulden trotzt Erbausschlagung?
Hallo, gestern hatte ich einen Gerichtsvollzieher bei mir. Dieser kam mit einem Haftbefehl und gab mir 14 Tage Zeit die Summe zu bezahlen. Wenn ich bis dahin nicht bezahlt habe muss ich bei ihm eine Eidesstaatliche Versicherung abgeben und dann würde er mich 6 Monate in die JVA absitzen lassen. Das ganze schockt mich ziemlich da ich 1. Das Erbe beim Notar ausgeschlagen habe. 2. Nie auch nur den geringsten Kontakt zu diesen Menschen hatte und 3. Es um Mietschulden in höhe von über 5000,00 Euro geht. Da ich 3 Monate nicht zuhause war konnte ich auch keine Post kontrollieren und wurde damit ziemlich überwältigt. Wie kann sowas denn sein? Ist das rechtens? Vielen Dank
10 Antworten
Da hast Du was falsch verstanden
Wenn Du Dich weigern solltest die EV (Vermögensauskunft) abzugeben besteht die Möglichkeit der Erzwingungshaft
Die Kosten der Erzwingungshaft ( sehr teuer) hat der Gläubiger und nicht Du zu tragen
Dann müsste er klagen !
Ob er das macht angesichts des grottigen Scores ?
Verursacht neue uneinbringbare Kosten die nochmal on Top kämen
Woher nimmst du eigentlich die Annahme, dass der Fragesteller kein Geld hat?
OK - da hast Du recht - geht aus dem Posting nicht hervor - dies habe ich hineininterpretiert
Da ich 3 Monate nicht zuhause war konnte ich auch keine Post kontrollieren<
Das ist ausschliesslich Dein Problem. Du bist verpflichtet dafür zu sorgen das die Post Dich auch erreicht. Also muss irgenwas in Deiner Post sein. Es ist an der Zeit mit diesen Unterlagen zu einem Anwalt zu gehen.
Wenn Du das Erbe fristgerecht beim Notar ausgeschlagen hast kann der sich um die weitere Vorgehensweise kümmern. Wenn jemand längere Zeit nicht zuhause ist sollte sich aber eine Ersatzperson um die Post kümmern.
...du solltest dich an einen Rechtsanwalt wenden.
Dieses Märchen mit "3 Monate nicht daheim" und "konnte keine Post kontrollieren" hört man hier sehr oft. Es gibt MASSENHAFT Möglichkeiten um seine Post zu kontrollieren.
- Nachsendeauftrag stellen (geht auch mit Befristung)
- Postfach anmieten
- Verwandte und Freunde darum bitten und dass sie bei wichtig aussehender Post diese auch öffnen dürfen um dich zu informieren
- Nachbarn bitten täglich zu kontrollieren ob wichtig aussehende Post dabei ist usw.
Es gibt viele Möglichkeiten! 3 Monate keine Post zu kontrollieren ist fahrlässig. Natürlich darf das Gericht dann auch in Abwesenheit entscheiden! Außerdem fehlen hier noch viele Angaben. Z. B. warum der Notar nicht das Gericht informiert hat (schwer vorstellbar) bzw. warum du die Unterlagen des Notares nicht bei Gericht vorlegt oder per Einschreiben an das Gericht übersandt hast!
Behördenpost wird oft nicht nachgesandt. Nachsendung wird oft mit Vermerk auf dem Kuvert direkt ausgeschlossen, von der Behörde selbst.
Und? Dann bleiben immer noch Postfach, Freunde, Familie, Verwandte und Nachbarn! Aber da findest du garantiert auch wieder eine Ausrede. Das Gericht scheint hier völlig richtig gehandelt zu haben.
Der Gläubiger kann die Kosten vom Schuldner aber als Schadensersatz verlangen.