Wie berechnet das Finanzamt in der 9 EURO-TICKET-ZEIT die Pendlerpauschale?

5 Antworten

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Zwei Fallkonstellationen - das Finanzministerium hat am 30.05. eine entsprechende Anweisung erteilt:

  • Der ArbG zahlt Dir das 9-€-Ticket (steuer- und sv-frei)

Die Entfernungspauschale wird um das 9-€-Ticket gekürzt (auf der Lohnsteuerbescheinigung wird das entsprechend vermerkt) --> also Kürzung max. 27 € bei 3 Monatstickets.

  • Du bezahlst selbst das 9-€-Ticket

Dann kannst Du auch weiterhin die volle Entfernungspauschale in Anspruch nehmen.

So wie vorher auch:
Es wird geschaut was die Pendlerpauschale ergibt für die Fahrten Wohnung und erste Tätigkeitsstätte
Der Betrag wird mit den Tatsächlichen Kosten für ÖPNV verglichen, welche Aufwendungen höher sind bekommt der Steuerpflichtige.

Gem §9 EStG ist es nämlich erstmal unerheblich für die "Pendlerpauschale" ob man die Strecke läuft, selber fährt oder auf dem Pony reitet, denn es gibt 0,30€ pro gefahrenen km der einfachen Strecke, damit ist alles abgegolten.
Nur wenn die tatsächlichen Kosten höher sind werden diese als Werbungskosten und nicht die sog. Pendlerpauschale berücksichtigt. Aber das Wort tatsächlich verrät es schon, es muss im Zweifel nachgewiesen werden.

Das Ganze natürlich immer abzüglich etwaiger erhaltener Erstattungen (und sei es Zahlung des 9€ Tickets) seitens des AG

es bleibt wohl bei der Entfernungspauschale. Dabei ist es egal, mit welchem Verkehrsmittel man fährt

Also x km für die einfache Fahrt

Du kannst ja unabhängig vom Beförderungsmittel die km-Pauschale in Anspruch nehmen.

Eben. Das heißt, wer weit fährt, könnte jetzt echt Gewinn machen. Die Finanzbeamten werden ganz schöb rotieren. Haben die das im Gesetzentwurf nicht bedacht?

@Hardy3

ist dann halt eine weitere finanzielle Entlastung für die Leue. Mir bringt es nichts, ich muss weiter mit dem Auto fahren und das will ich auch absetzen.

@Hardy3

Wie gesagt, bei der km-Pauschale wird ja gar nicht gefragt, mit welchem Beförderungsmittel du zur Arbeit fährst.

@DerHans

Das weiß ich alles. Trotzdem fällt das 9-Euto+Ticket aus dem System und aus der Begründung für die Pauschale. Ich habe bei meinen gut 60 km zur Arbeit gut 5000 Euro abgesetzt bzw gleich als Freibetrag gehabt. Fahre ich jetzt 3 Monate mit dem Ticket, könnte ich die Hände reiben. Das ist im System natürlich nicht vorgesehen. Mit der Bahn zu fahren, hat ja auch eine Menge gekostet, war nicht billiger als der reine Treibstoff. Jetzt 50 Tage Ticket fahren statt Auto könnte (in meinem Beispiel-Fall) man in den 3 Monaten rund 1000 Euro absetzen. Kein schlechtes Geschäft, mehr zurück als je gezahlt. Da kommt garantiert noch eine große Diskussion auf uns zu.

@Hardy3

Das siehst Du falsch.

Die Entfernungspauschale ist unabhängig vom Verkehrsmittel - selbst wenn Dich jemand im Auto mitnehmen würde, hättest Du diese Pauschale - dann hättest Du ggf. überhaupt keine Kosten, wenn der Fahrer nicht etwas dafür verlangen würde.

Es ist ja auch der Sinn des Ganzen, daß man entlastet wird.

@Hardy3

Warum sollte da einer "Gewinn" machen, der Ansatz von mehr als 4.500€ als Fahrtkosten für Wohnung und erster Tätigkeitsstätte muss glaubhaft gemacht werden das diese wirklich auch mit dem eigenen Auto gefahren wurden.
Alles andere regelt google maps, denn du kannst da eintragen was du willst, am Ende wird die einfach Entfernung kontrolliert werden. Das war bisher so und wird auch so bleiben.
Und da es den pauschalen Ansatz der 0.30€ (ja ich weiß es sind ab 21km mehr) Beförderungsmittel unabhängig gibt, hat das 9€ Ticket für die wenigsten eine Auswirkung

Wie ich meine "Freunde" vom FA kenne, wird die Pendlerpauschale für die Monate Juni-August pauschal mit dem 9€-Ticket verrechnet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da werden aber diejenigen zurecht auf die Barrikaden steigen und klagen, die es nicht nutzen (können). Vielleicht über eine eidesstattliche Versicherung, dass man es nicht genutzt hat? 🤔

Nur, wenn der ArbG das Ticket bezahlt, werden monatlich 9 € von der Entfernungspauschale abgezogen - max. also 27 €

Rechtlich gar nicht möglich da es gem EStG total egal ist womit du den Weg bestreitest.