WIVHTIIIG!Kann der Gerichtsvollzieher auch meine Sachen mit nehmen?
Hey meine Lieben, ich bin so fertig mit den Nerven, also ich fange mal von vorne an. Mein Freund ist zu mir gezogen , zu mir und meiner Mutter, das heist er ist bei uns gemeldet. Heute kam ein Brief vom Gericht in dem stand er muss 1300EUro Zahlen weil er Schulen hat, wenn er sie nicht zahlt kann es sein das der Gerichtsvollzieher kommt und Sachen pfendet, jetzt ist meine Angst das er auch die Sachen von mir und meiner Mutter mit nimmt! Z.B Auto, TV, Laptop, Handys.... jetzt denke ich mal wenn wir nachweisen können das auto und TV und so uns gehören (also die Rechnung vorlegen das nichts passiert, das prob ist ich hab von meinem Handy und meinem Lappy keine Rechnung mehr!!!! Können sie dann meine Sachen und/oder das Geld das wir im Geldbeutel usw haben nehmen?? Bitte HELFT MIR ich bin so mit den Nerven am Ende! Und wisst ihr vielleicht ob er wenn er noch eine eidesstattliche Versicherung ab gibt dem entgehen bzw kann er anrufen und fragen ob er in Raten zahlen kann!!! Weil komplett kann werde er noch ich es zahlen. Liebe Grüße Coco
8 Antworten
Also, erstmal darf der Gerichtsvollzieher sowieso nur pfänden was NICHT unbedingt zum Leben gebraucht wird. Auch ein ganz normaler TV gehört zum Bedarf, da es eine Informationsquelle ist und Dein Freund, wie jeder Mensch, ein Recht auf Information hat.
Außerdem, bist Du oder Deine Mutter nicht für die Schulden Deines Freundes verantwortlich, somit werden auch Eure Dinge ohnehin nicht gepfändet.
Es muss auch nicht nachgewiesen werden, dass es Deine Sachen oder die Deiner Mutter sind. Im Gegenteil, aus anderen Verfahren habe ich feststellen dürfen, dass selbst sein Eigentum, wenn er (sei es auch nur eine Alibifunktion) nachweisen kann, dass es nicht SEIN Eigentum ist, nicht gepfändet werden kann.
In dem mir bekannten Fall hatte sich jemand (angeblich) alles geliehen und sich das auch bescheinigen lassen, es war also nicht sein Eigentum. Somit konnte auch nichts gepfändet werden.
Aber ich glaube auch nicht, dass wegen 1300 Euro sofort so heftig durchgegriffen wird. Der Gerichtsvollzieher kommt u.U. auch mehrere Male.
Nein, kann er nicht.
Wenn es ein gerichtlicher Mahnbescheid ist, soll er erstmal alle evtl. ungerechtfertigten Kosten prüfen und ihnen fristgerecht widersprechen! Gerade von Geldeintreibern (Inkassos, einschlägigen Anwälten) werden regelmäßig ungerechtfertigte Mondgebühren gefordert und in Mahnbescheide geschrieben; widerspricht man nicht, werden sie trotzdem rechtsgültig!
Schnell machen, beim gerichtlichen MB hat man 14 Tage Zeit, dann muss der Widerspruch beim Gericht sein! Würde mich nicht wundern wenn die echten Schulden "nur" irgendwas um die 500€ sind!
Dankeschööööööööön ich hab den Wiederspruch weg geschickt und nen Anwalt angerufen und die meinte auch es passiert weder mir noch ihm was !! Dankeeeeeeeeeeee
Dankeschööööööööön ich hab den Wiederspruch weg geschickt und nen Anwalt angerufen und die meinte auch es passiert weder mir noch ihm was !! Dankeeeeeeeeeeee
Dein freund könnte eine Ratenzahlung auch direkt mit dem Gläubiger ausmachen. Wenn die sich drauf einlassen erspart das den gerichtsvollzieher. Die Kosten für den gerichtsvollzieher sind etwa 30e die dein freund am Ende zahlt, das sind zwar "nur" etwa 30€ aber die kann er auch besser investieren in die Schuldentilgung z.B. Eure Sachen können nicht gepfändet werden, weder deine noch die deiner Mutter, ihr müsst nur nachweisen das die Sachen euch gehören. Um das Handy und den Laptop musst du dir sicher keine sorgen machen, die sind denke ich mal älter. Oder liegt da noch garantie drauf? Wenn ja kannst du den hersteller anschreiben und um eine Kopie der Rechnung bitten, solange da noch garantie drauf liegt, haben die sicher noch eine. Sind die Sachen älter als die 2 Jahre Garantie dann solltest du dir eh keien sorgen machen, der Wertverfall ist so extrem das ein verkauf zuviele Kosten verursacht und sich das pfänden gar nicht lohnt
Nein... Sachen die dir und deiner Mutter gehören wird der Gerichtsvollzieher nicht mitnehmen! ggf. musst ihr nur anhand von Quittungen/Rechnungen nachweisen, dass es auch wirklich eure Sachen sind
ebend nicht, im zweifel für den angeklagten, wenn sie und ihre mutter bezeugen das es nicht seine sachen sind, kann der gerichtsvollzieher garnichts
Oh Gott ich hoffe es :( und wenn die die Rechnungen von meinem Lappy und Handy sehen wollen und ich nichts hab? aber wenn sie von meiner Mutter auf keinen Fall was mit nehmen können bin ich beruhigt.
Aber die durchsuchen doch bestimmt alles oder?
Der GV hat zwar das Recht zur Durchsuchung, aber nur beim Schuldner und keinesfalls bei Deiner Mutter und bei Dir. Er hat keinesfalls das Recht, Euren Küchenschrank oder Kleiderschrank zu durchwühlen.
Es gibt auch die "Taschenpfändung", d.h. eine körperliche Durchsuchung, wenn der GV den Verdacht hat, daß der Schuldner wertvolle Gegenstände oder Bargeld in seinen Plünnen versteckt hat. Aber wie gesagt, das bezieht sich nur und ausschließlich auf den Schuldner. Eure Geldbörsen sind vor dem GV sicher.
Im übrigen finde ich es schon ziemlich derb von Deinem Freund, Euch so unvorbereitet in seine persönliche Misere mit hineinzuziehen und bei Euch diese Aufregung zu verursachen. Ist aber nur meine persönliche Meinung und hat nichts mit der Frage zu tun....
Ok gute dann werde ich vorsichtshalber meinen Laptop immer in den Bettkasten tun und mein Handy bei mri tragen wenn ich zur Arbeit gehe. Ja klar jeder darf seine Meinung haben, ich weis aber das er Schulden hat schon von anfang an und das im schlimmsten Fall sowas passieren kann, ok ist es nicht nur man kann leider nix dran ändern. Ich danke dir jetzt gehts mir schon viel viel besser!!! Wenn ich für ihn dort anrufe und wissen will ob man das per Raten zahlen kann und für was es genau ist ( weil er es auch nicht genau weis) werden die mir wohl keine Auskunft geben oder ?
Nichts für ungut wegen meiner Meinung. Jeder kann mal in Schwierigkeiten geraten, ist mir auch schon passiert.
Ich schlage vor, daß sich Dein Freund schnellstmöglich (bei solchen Vollziehungssachen tickt eine Uhr im Hintergrund) mit der Stelle in Verbindung setzt, die das Geld eintreiben will. Das dürfte jetzt entweder das Zollamt sein oder evtl. schon der GV.
Im allgemeinen lassen sie sich auf Ratenzahlung ein. Er müßte dann wahrscheinlich seine Vermögensverhältnisse bzw. sein Einkommen darlegen. Wenn er z.B. auf Hartz IV ist, gibt es einen gewissen Pfändungs-Freibetrag.
Wie gesagt: es muß möglichst schnell gehen, damit da nicht noch mehr Vollstreckungskosten entstehen.
Jaich sag ihm das er sich morgen gleich dahinter klemmen soll , er verdient leider garnichts, ich guck aber das wenn es mit Raten klappt ich ihm das Geld auslege, ich hoffe die nehmen das irgendwie an, vielen dank du hast mir wirklich sehr geholfen.
Tja, das Problem von carovybiral ist, daß sie für ihren Schlepptop und ihr Handy keinen Eigentumsnachweis, d.h. keine Rechnung mehr hat.
Deshalb würde ich, um nervige Diskussionen mit dem Kuckuckskleber zu vermeiden, diese Dinge lieber vorläufig im Kleiderschrank aufbewahren.