Nachweis für die "Pendlerpauschale an das Finanzamt

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Eine Pendlerpauschale gibt es nicht. Ein Pendel geht von A nach B und zurück nach A.
 
Eine Entfernungspauschale gibt es: Es können pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte arbeitstäglich 0,30 Euro als Werbungskosten angesetzt werden.
 
Bei den hier angegebenen 30.000 Fahrkilometern (=Pendel) ergeben sich 15.000 Entfernungskilometer, also ein WK-Ansatz von 4.500 Euro.
 
Es kann dem Finanzamt höchst gleichgültig sein, ob du die mit dem privaten PKW zurückgelegt hast oder gehüpft oder geschwommen bist. Im BMF-Schreiben vom 31.08.2009 - IV C 5 -S 2351/09/10002, Tz. 1.1 heißt es daher folgerichtig: Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel zu gewähren. Ihrem Wesen als Pauschale entsprechend kommt es grundsätzlich nicht auf die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen an.
 
Es ist mir deshalb unverständlich, warum das FA solche Angaben haben will, denn es ändert an der Rechtslage nichts. Ein ähnliches Ansinnen hatte das FA gegen mich vor ein paar Jahren auch mal. Unter entsprechendem Hinweis auf das BMF-Schreiben konnte ich dem FA dies aber ausreden.
 
Ich bin erschüttert und ratlos: Entweder sitzt da jemand beim FA ohne Ahnung oder es wird wieder einmal mehr versucht, den Bürger durch falsche und unnötige Ansinnen einzuschüchtern und womöglich ein paar Euro Steuern mehr zu kassieren. Ich neige zu ersterem, da die Sachbearbeiter von Mehrsteuern nichts haben.
 
Das komplette Schreiben gibt es hier zu lesen: http://bit.ly/bIxTJm (Achtung: PDF)

Die Werkstattrechnungen sind ausreichend. Aber den Zweitwagen würde ich auf alle Fälle erwähnen. Und dem Finanzamt ist es absolut nicht egal, wieviel Du privat fährst. Es geht darum, ob Deine Angaben glaubwürdig sind - es kann ja auch sein, daß Du z.B. mit Fahrgemeinschaften gefahren bist und somit die angegebenen Kosten gar nicht angefallen sind.

EnnoBecker  28.09.2010, 10:30

Darauf kommt es doch gar nicht an. Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ändert sich um keinen Zentimeter abhängig von den angefallenen Aufwendungen. Es völlig egal, ob jemand in einer Fahrgemeinschaft mitfährt oder zu Fuß geht oder mit dem Auto fährt. Zumindest bei den ersten 4.500 Euro, und die sind mit 30.000 km Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht überschritten (30.000 km Fahrt = 15.000 km Entfernung x 0,30 = 4.500 Euro).
 
Siehe hierzu auch BMF 31.08.2009 - IV C 5 -S 2351/09/10002, Tz. 1.5

ErsterSchnee  28.09.2010, 18:47
@EnnoBecker

Ich gebe zu, daß ich das jetzt nicht nachgerechnet habe. So gesehen hast Du dann natürlich Recht. :-)

Diese Nachfragen kenne ich nur, sofern ein höherer Betrag als die 4500 EUR geltend gemacht wurden, dann soll man nachweisen wie man zur Arbeit kommt um eine evt. offensichtlich unzutreffende Versteuerung zu vermeiden.

Ansonsten bitte an die Ausführungen meines geschätzten Kollegen EnnoBecker halten.