Geld geliehen aber seit 2 jahren nicht zurückbekommen?

13 Antworten

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Vor Gericht wirst Du nachweisen müssen, daß Du das Geld geliehen und nicht z.B. verschenkt hast. Da Du wohl keine Quittung oder Überweisungsbeleg oder auch Kontoauszug hast dürfte Dir zum ersten wohl kaum gelingen nachzuweisen, daß hier überhaupt Geld von Dir an die Person geflossen ist, geschweige denn, daß  Du die Summe von 1000,-€ geliehen hast. Wenn Du diesbezüglich nichts schriftliches hast, wirst Du vor Gericht scheitern.

Aber Du könntest die Person evtl. überrumpeln, indem Du sie per Einwurfeinschreiben unter tag-genauen Fristsetzung zur Rückzahlung des Darlehens aufforderst. Zahlt sie dann nicht, könntest Du online einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, falls sie keinen dagegen keinen Widerspruch einlegt, könntest Du einen Vollstreckungsbescheid beantragen und hieraus dann 30 Jahre lang pfänden. Die Gerichtskosten in Höhe von ca. 40,-€ müsstest Du hier allerdings noch vorlegen und zahlen.

Legt sie dagegen Widerspruch ein, rate ich Dir die Sache wegen Deines Prozeßkostenrisikos und wegen der schlechten Beweislage von weiteren gerichtlichen Schritten abzusehen. Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid prüft das Gericht nicht, ob der Zahlungsanspruch zu Recht besteht oder nicht. Nach einem Widerspruch müsstest Du dann weitere Gerichts- und evtl. Anwaltskosten einplanen und den Zahlungsanspruch gegenüber dem Gericht begründen. Das wird Dir schwerfallen, da Du nicht mal eine Quittung vorlegen kannst.

(Ich habe diese Überrumplungstaktik bisher 2x angemahnt, einmal ohne Erfolg (da gings um knapp 200,-€) einmal dagegen mit Erfolg, da gings um knapp 1.500,-)

Immenhof  10.11.2015, 17:35

Dazu muss er erstmal wissen wo er wohnt... Z.B an die Eltern schicken geht nicht

Nemisis2010  10.11.2015, 18:19
@Immenhof

das ist schon klar - ein Mahnbescheid muß an die korrekte ladungsfähige Adresse gesandt werden.

Hast du denn irgendwelche Beweise, dass du der Person das Geld geliehen hast? Auch wenn man gut befreundet ist, bei dieser Summe macht man etwas schriftliches. Jetzt einen Anwalt zu bemühen ist bei dieser Summe eigentlich nicht sinnvoll

Leider kann man da nicht gegen angehen. Da geht die Polizei nichtmal hinterher wenn du eine Quittung hast. Rede doch mit ihr oder Freunde dich erstmal wieder mit ihr an.

Wenn du nichts schriftlich hast? Gibt es Zeugen oder hast du Ihr das Geld vielleicht Überwiesen und nicht in Bar gegeben?

Sonst wird es schwierig für dich. Auch das Gericht braucht einen Nachweis für die Existenz der Schulden.

Hast du irgendwo Schriftverkehr zu der Sache oder jemanden, der bezeugen kann, dass du das Geld verliehen hast? Na gerade unter Bekannten ist sowas immer sehr schwierig^^. Biete ihr doch fürs erste an, es in Raten innerhalb von sechs Monaten oder so abzuzahlen. Räume ihr eine Frist ein und suche dir Rechtsbeistand wenn du keine Reaktion erhälst....

Es sei denn du willst auf das Geld verzichten^^.