Wie bekomme ich raus, ob es ein gerichtliches Mahnverfahren gab?

7 Antworten

Hallo ricishort,

zunächst einmal finde ich es beachtlich, dass du dich dieser Aufgabe widmest. Bei einem gerichtlichen Mahnverfahren (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid oder durch Urteil) befindet sich eine Akte beim Amtsgericht (Mahnsache yxz). Einfach beim Amtsgericht, in welchem der Schuldner seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat einen Termin vereinbaren, Vollmacht oder Betreuerurkunde mitbringen, da nur mit einer solchen Legitimation Auskunft erteilt werden darf und dann erhält man auch die gewünschte Auskunft. Dort ist auch bekannt, wenn gerichtliche Vergleiche geschlossen wurden oder ein gerichtliches Mahnverfahren verjährt ist, z. B. wenn Unterlagen nicht eingereicht wurden, das Verfahren ruht, etc.

Alles Gute tonia

Einfach beim Amtsgericht, in welchem der Schuldner seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat

Zuständig für Mahnverfahren ist aber das für den jeweiligen Gläubiger örtlich zuständige Mahngericht.

Mahnbescheide werden üblicherweise bei zentralen Mahngerichten (Amtsgerichte mit entsprechender Zuständigkeit) erlassen. Siehe www.mahngerichte.de . Entscheidend ist, wo der Gläubiger seinen Sitz hat.

Tipp am Rande: Zusatzforderungen wie Zinsen und spätere Vollstreckungskosten verjähren normal nach 3 ganzen Kalenderjahren, wenn nicht dagegen vollstreckt oder ein Kostenfestsetzungsbeschluss erwirkt wurde.

Fantasiekosten von Inkassos muss man schon mal gar nicht zahlen. Alle Vollstreckungskosten müssen vom Gericht abgesegnet werden (Gerichtsvollzieher oder Kostenfestsetzung), um rechtsgültig zu sein. Geleistete Zahlungen müssen auf den Titel angerechnet werden - §788 ZPO. Wenn Inkassos also die Zahlungen erst auf ihre Kontoführungskosten, Schlechtwettergebühren und Vollmondpauschalen anrechnen, müssen sie das korrigieren.

Ggf. braucht man einen Anwalt, um unberechtigte oder verjährte Forderungen abzuwehren. Manchmal wird auch versucht, sie per gerichtl. Mahnbescheid nachträglich zu titulieren - unbedingt fristgemäß widersprechen!

Daher muss man bei so alten Forderungen oft keineswegs ein Vielfaches des ursprünglichen Titels zahlen.

Man wird ja sowieso keine schlafenden Hunde wecken wollen, also kann man zur Not auch abwarten und dann die Forderungen zurecht kürzen.

Sieh nach wo der Gläubiger seinen Gerichtsstand hat, bei dem dortigen Amtsgericht wurde auch der Titel erwirkt. Dort erhälts du bestimmt Auskunft diesbezüglich. Allerdings müsste sich dein Verwandter aber auch erinnern können.

Sieh nach wo der Gläubiger seinen Gerichtsstand hat, bei dem dortigen Amtsgericht wurde auch der Titel erwirkt.

Nicht zwangsläufig, wenn es in diesem Bundesland bereits zentrale Mahngerichte gab und der das Amtsgericht am Sitz des Gläubigers kein Mahngericht war, dürfte das sogar ausgeschlossen sein.

@jurafragen

Gab`s das schon in den frühen 90ern?! Ich dachte, da hätten wir die Mahnbescheide noch im Amtsgericht abgegeben!

@NoradieHexe

Ja, gab es, aber nur in einigen Bundesländern. In Berlin wurden Mahnverfahren z.B. seit 1987 maschinell verarbeitet.

@jurafragen

Danke für die Info!

Das Problem ist, dass hiereine Vielzahl von Gerichtenzuständig sein ann und in den 90er Jahrenteilweise Mahnbescheide per Hand mittels Durchschreibesätzen beantragtwurden. Diese sind EDV-Mäßig nicht mal beim Gericht gespeichert, da müsste sich dann jemand durchs Archiv wühlen.

Ich würde bei Google alle zentralen Mahngerichte heraussuchen und anschreiben. Das würde dann sicher schon einiges ans Licht bringen. Dann Selbstauskünfte bei Bürgel, Creditreform und Schufa beantragen, da finden sich dann manchmal auch einige kleine Spuren.

Dann beim für den Wohnsitz zuständigen Amtsgericht nach erlassenen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen fragen und den zuständigen Gerichtsvollzieher um eine Liste der bei ihm gegen den Schuldner geführten Verfahren bitten.

er soll eine Anfrage bei der Schufa machen, solche Daten werden dort gespeichert. Das sollte er aber selber machen, denn ich denke nicht, dass du dort ohne weiteres Auskunft bekommst

Die weitaus meisten Gläubiger sind nicht Vertragspartner der Schufa, folglich wird auch nichts gespeichert.