Generalvollmacht anfechten?
Hallo, kann man eine Generalvollmacht , die Insichgeschäfte erlaubt, anfechten, wenn man der Meinung ist, sie wäre nicht "korrekt " zustande gekommen.
Zur Situation:
Als wir, mein Bruder, meine Schwester und ich vor 2 Tage die Frage erörterten, ob wir unseren Vater ( 82, Witwer ) zuhause pflegen oder ob ein Hospiz die bessere Lösung wäre, eröffnete uns unsere Schwester ( abgeschlossenes Jurastudium ), dass sie über eine Generalvollmacht verfügt von deren Vorhandensein wir nichts wussten. Auf unsere Rückfragen hinlegte sie dar, dass unser Vater vor 4 Jahren auf sie zugekommen wäre mit der Bitte, sie als Fachfrau solle seine Bevollmächtigte sein und sie möge einen entsprechenden Text aufsetzen. Dem sei sie natürlich nachgekommen und habe ihm verschiedene Varianten vorgelegt und ausführlich erläutert. Für nun vorliegende Vollmacht hätte er sich schließlich entschieden. Nach dem ersten kleinen Schock, dass unser Vater, der immer peinlich darauf bedacht war, seine Kinder gleich zu behandeln, uns beide aber bei einer doch so wichtigen Angelegenheit nicht informierte, gesellte sich ein ungleich größerer Schock. Als ich nämlich die Formulierung ".. Ausschluss von den Beschränkungen des § 181" googelte, war ich entsetzt, welche Handlungsspielräume sich einem Bevollmächtigen dadurch ergeben. Des weiteren kann ich mir nicht vorstellen, dass so etwas nach deutschem Recht überhaupt möglich ist. Nun will ich meiner Schwester nicht automatisch eine Missbrauchsabsicht unterstellen, möchte aber für einen möglichen Notfall gewappnet sein.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
6 Antworten
Sicher kannst du die Vollmacht anfechten. Wenn deine Schwester Jura studiert hast, hätte sie eigentlich wissen müssen, dass so eine Verfügung im Familenbereich sehr schnell als Vorteilsnahme ausgelegt werden kann, und dass so eine Verfügung immer von einem unabhängigen Notar beglaubigt werden sollte, damit es auch rechtssicher ist.
Nur mit dem Anfechten alleine ist es nicht getan, wenn du keine Beweise für unkorrektes Handeln vorlegen kannst (oder zumindest einen sehr begründeten Verdacht hast).
Ist diese Verfügung einzig von ihr aufgesetzt und lediglich von ihr und dem Vater unterschrieben, würde ich mir schon mal juristischen Rat einholen - das könnte sich ohne Weiteres lohnen. Wenn es stimmt, was du geschrieben hast: Das stinkt......
Geh zum zuständigen Amtsgericht und laß einen Kontrollbetreuer bestellen, falls Dein Vater nicht mehr selbst imstande ist, sich zu der Angelegenheit zu äußern. Außerdem benötigt Deine Schwester dann, wenn sie größere Transaktionen durchführen will (Unterbringung des Vaters in einem Heim, Verkauf eines Grundstücks etc.) ohnehin die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Also Augen aufhalten und dann, wenn Du das Gefühl des Mißbrauchs der Generalvollmacht hast: siehe oben. Und im Erbfall (tut mir leid, aber das muß ich ansprechen) muß Deine Schwester ohnehin Rechenschaft ablegen über das, was sie so über die Generalvollmacht abgewickelt hat.
"Des weiteren kann ich mir nicht vorstellen, dass so etwas nach deutschem Recht überhaupt möglich ist." Kannst Du das bitte erläutern? Du hattest doch zuvor § 181 erwähnt.
Nunja, ein Anfechten wäre sinnlos, wenn euer Vater im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war, als er unterschrieben hat. Evtl. könntet ihr euch mal mit eurem Vater darüber unterhalten, was er dazu sagt?! Es dürfte jedenfalls schwer werden, ihr nachzuweisen, dass sie seine Lage ausgenutzt hat. Im Übrigen hat euer Vater sich vielleicht gedacht, dass es besser wäre, eine Generalvollmacht zu unterschreiben, da dann nur einer die Entscheidungen zu treffen hat und somit irgendwelche Geschwisterstreitigkeiten, die evtl. aus seinem Rücken ausgetragen worden wären, zu unterbinden. Ich weiß ja nicht, wie unter euch Geschwistern so das Verhältnis ist.
§181 BGB ist kein zwingendes Recht, den kann man nach deutschem Recht einfach ausschließen. Den würde ich auch immer ausschließen, ansonsten kann sie nichtmal für deinen Vater von ihrem Geld etwas einkaufen und nachher das Geld zurückverlangen, sondern müsste sich immer erst Geld leihen. Vollkommen unbedenklich ist das allerdings nicht.
Anfechten kann dein Vater seine Vollmacht nur, wenn er sich über den Inhalt irrte. Da deine Schwester ihm aber lang und breit alles zu den Vollmachtsmöglichkeiten erklärt hat, ist das nicht möglich.
Dein Vater könnte die Vollmacht aber widerrufen. Das ist formlos möglich. Danach ist die Vollmachtsurkunde von deiner Schwester an deinen Vater zurückzugeben.
Wenn deine Schwester deinen Vater ausnutzt, könnte sich der Gang zum Anwalt lohnen.
Ansonsten würde ich ersteinmal mit deinem Vater reden, dass du etwas geknickt bist, dass er dich in so einer wichtigen Angelegenheit nichteinmal informiert hat.