Generalvollmacht über alle Konten anfechtbar?

7 Antworten

Eine Generalvollmacht hat a priori erstmal rein gar nichts mit den Erbe zu tun. Insoweit wären ohne Testament der Onkel und Ihre Mutter gleichberechtigte Erben. Der Onkel kann die Generalvollmacht, sofern sie nicht ohnehin nur bis zum Tot gilt, nach den Tod der Oma widerrufen.

Soll der Onkel möglichst wenig bekommen, müßte die Oma zunächstmal ein Testament machen. Das kann durch einen Notar oder hanschriftlich durch die Oma passieren. 

Den Anspruch auf den Pflichtteil kann man den Onkel nicht nehmen ( man kann Ihn natürlich zum Mitterben machen.) Der Entzug des Pflichtteils ist nur in Außnahmefällen möglich, die aber im Bereich des Strafrechts liegen. Der Grund des Entzugs muß dabei im Testament angegeben werden, am besten unter bezug auf das zugrundeliegende strafrechtliche Urteil.

Beim Pflichtteil spielen auch die Lebzeiten Geschenke eine Rolle. Diese werden aber pro Jahr um 10% abgeschmolzen.

Ich habe mir diese "Generalvollmacht" jetzt mal durchgelesen und mich mit der Dame von der Bank selbst nochmal unterhalten.

Soweit ich es verstanden habe ist der Konto begünstigte meine Mutter. Also es läuft jetzt über ihren Namen da meine Oma es an sie übertragen hat.

Da steht ausdrücklich drin "fließt nicht in die Erbmasse...kann nicht angefochten werden..." Die Dame sagte das er es anfechten kann solang meine Oma noch lebt aber das Konto existiert nach ihrem Tod nicht mehr und ist nun das meiner Mutter.

Meine Oma kann es widerrufen, das stand noch drin und sie kann natürlich auch zugreifen wenn sie was braucht.

Aber grundsätzlich wäre dieses Konto micht "existent" und würde nicht als "Erbe" gerechnet werden.. andersist es beim Girokonto, das würde er zur hälfte kriegen, sofern dort was angesammelt ist.


Der Pflichtteil wäre nur zu umgehen wenn der Onkel als erbunwürdig erklärt werden würde.

Kein unflotter Gedanke! Nur wie begründet man sowas gerichtsfest? Muß der Erbe dem Erblasser mal nach dem Leben getrachtet oder ihn regelmäßig kräfitg mißhandelt  haben oder reicht da eine schlichte Antipathie seitens des Erblassers!?!

Ich denke in diesem Falle müsste man das etwas kreativ angehen.
In wie weit eine Erbunwürdigkeit festgestellt wird liegt natürlich auch an der Sichtweise des Richters.

Zunächstmal muß man Erbunwürdigkeit und Pflichtteilsenzug unterscheiden. Erbunwürdigkeit tritt ohne Testament ein, aber nur in sehr sehr eng definierten Fällen, z.B. vorsätzliche Tötung des Erblassers oder der Versuch, Urkundenfälschung in Zusammenhang mit den Erbfall, ... .

Ein Pflichtteilsenzug muß hingegen im Testament verhängt und begründet werden. Der der sich darauf beruft muß die Tatsachen im Zeifel auch beweisen. Ein Einfachsten ist da natürlich bei einer strafrechlichten Verurteilung zu mehr als einen Jahr ohne Bewährung.

http://dejure.org/gesetze/BGB/2333.html

Erstmal mein herzliches Beileid zum Tod Deines Vaters.

Meines Wissens ist es so, dass eine Generalvollmacht Deiner Oma nicht so einfach anfechtbar ist. Warum auch, sie scheint ja geistig völlig fit zu sein? Das einzige, was passieren könnte, ist, dass der noch lebende Sohn nach dem Tod der Oma, also seiner Mutter, sein Pflichtteil ausbezahlt haben möchte. Am besten nehmt Ihr Euch einen Anwalt, der ein Schriftstück aufsetzt, wo ganz klar beschrieben wird, dass Deine Mutter Deine Oma bereits seit 15 Jahren pflegt. Wenn sie dann noch ein entsprechendes Testament macht, dass die Schwiegertochter aufgrund der aufopferungsvollen Pflege nach ihrem Tod Haus,Geld oder was immer erben soll, müsste der noch lebende Sohn da erstmal gegen dieses Testament gerichtlich vorgehen. Soweit die Infos, die ich mal von einer Anwältin bekam, lasst Euch von einer Anwältin/Anwalt für Familienrecht hier beraten. lg Lilo

Gestern hatte ich schon ein Telefonat mit einem Notar. Ich habe mit meiner Oma darüber geredet das wir es eventuell mit einem Notar noch besprechen sollten, aber sie ist der Meinung das es nun reicht so und das er nicht bekommt da ja diese Generalvollmacht besteht. Außerdem wollte sie es so stehen lassen das er dann die Wohnung auflösen muss und wir die arbeit und den emotionalen stress nicht haben nach ihrem tod. Denn ihm scheint es ja eh nicht zu interessieren. Wir haben ja schon dinge wie schmuck, kindeheitserinnerungen oder fotoalben  (die mir sehr wichtigsind) die sie uns geschenkt hat.

Müsste meine Mutter noch ihr ganzes Leben "auflösen", würde sie zusammenbrechen. Ich glaube das würde meine mutter eimfach nicht verkraften. Oma ist die einzige die sie noch hat, abgesehen von meiner schwester und mir.

@TinaMike

Falls die Oma vererbares Vermögen (wirklich wertvolles) hat, dann sollte sie ein Testament errichten, mit dem der Sohn auf sein Pflichtteil beschränkt wird. Ohne wird Ihre Mutter später den befürchteten Ärger bekommen! Was die erfolgten Schenkugnen angeht, bleibt zu hoffen, dass die Schenkerin die Schenkung um 10 Jahre überlebt!

Die Erbanteile stehen den Erben zu. Falls die Oma etwas anderes möchte, kann Sie dies durch ein Testament, tunlichst in notarieller From und fachkundiger Bratung durch den Notar, festlegen. Danach steht dem Erben, der durch Testament eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, nur noch der Pflichtteilsanapruch zu, welcher der Hälfte des gesetzlichen Anspruches entspricht.

Sofern Ihre Mutter das Vermögen bzw. spätere Erbe durch Verfügungen aushöhlt, wird sie sich auf Regeressforderungen einstellen müssen.

Schenkt die Oma ihr oder auch Ihnen Geld oder andere Vermögenswerte und überlebt diese Zuwendung um 10 Jahre, gibt es keine Ansprüche an die Verfügungen.

mit ihr zur Bank gefahren. Dort hat sie lautstark gesagt "Der kriegt NICHTS!"

Verlassen Sie sich nur nicht auf das Gehör von Bankmitarbeitern, deren Ruheempfinden durch unhöflich lautstarkes Verhalten einer evtl. vermeintlich senilen alten Dame im Schalterraum gestört wurde! .- Wer weiß schon, wer mit "DER" gemeint war!?!


Diese Aussage tätigte sie weder im Schaltertraum noch ist meine Oma senil. 

Ich glaube zu wissen das die anwesenden Miarbeiter, in dem seperaten Besprechungsraum, wusste wer mit "Der" gemeint war weils die Antwort auf "was ist mit ihrem anderen Sohn?" war.

@TinaMike

Ich glaube zu wissen

Ihr Glaube interssiert kein Gericht! Falls die Oma nicht senil rumkrakelt, dann lassen Sie durch die Oma ein notarielles Testament errichten, dann sind sie , Ihre Frau mama und die Oma auf der sichern Seite!

Wieso schreibt sie nicht in Ordnung Testament, dass ihr alles bekommen sollt und dein Onkel nur einen Pflichtanteil, den ihr beiseite legt? Sie kann euch ja all ihr Geld ,,Schenken'' dann hat dein Onkel nicht mehr so viel zu kriegen.
Sie kann ihm auch irgend etwas total unwichtiges oder so vererben und dann hat er auch was. Ich weiß nicht wie das mit dem Pflichtanteil ist, aber vielleicht bekommt er diesen nicht mehr, wenn er etwas erbt.

Sie möchte das er den Wohnungsinhalt bekommt.. also möbel und co. Die wichtigsten Dinge hat sie uns schon geschenkt und da meine Mutter so sehr an ihr hängtund sonst keinen mehr hat, hat meine oma die angst das wenn meine Mutter ihre wohnung auflösen muss, es nict verkraftet.. die angst habe ich auch. Davon ab sagte sie noch "soll er doch die arbeit mit der auflösung haben. Da hat er wenigstens etwas"

Warum sprecht ihr nicht mit jemanden, der sich damit auskennt? Diese Leute (glaub die heißen Notar?!) können euch bestimmt weiterhelfen und euch auch sagen, wie ihr da am geschicktesten vorgeht :)
Alles gute ❤️