Muss bei einem Umzug die neue Adresse vom Notar geändert werden oder gibt es andere Möglichkeiten um die Generalvollmacht und Patientenverfügung zu aktualisier?

1 Antwort

Du kannst selbst eine Ergänzung bzw. Änderung mit der neuen Adresse usw.  verfassen, unterschreiben und der Verfügung beilegen. Auf die Ergänzung setzt du noch untendrunter:

Der Patient XYZ ist zum Zeitpunkt dieser Änderung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte.       Stempel und Unterschrift des Arztes.

Diesen Zusatz lasse ich alle 2 Jahre vom Arzt erneut unterschreiben..