Muss bei einem Umzug die neue Adresse vom Notar geändert werden oder gibt es andere Möglichkeiten um die Generalvollmacht und Patientenverfügung zu aktualisier?
1 Antwort
Du kannst selbst eine Ergänzung bzw. Änderung mit der neuen Adresse usw. verfassen, unterschreiben und der Verfügung beilegen. Auf die Ergänzung setzt du noch untendrunter:
Der Patient XYZ ist zum Zeitpunkt dieser Änderung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte. Stempel und Unterschrift des Arztes.
Diesen Zusatz lasse ich alle 2 Jahre vom Arzt erneut unterschreiben..