Falsche Meldeadresse bei Notar angegeben?

3 Antworten

Verstehe ich das richtig? Dein Wohnsitz ist nicht identisch mit deinem Eintrag im Melderegister - und damit deinem Personalausweis. Wäre eine Ordnungswidrigkeit und kann teuer werden. Warum meldest du dich nicht um?

Die Konsequenz kann ich im Moment nicht abschätzen. Vom Grundsatz ist es durchaus möglich, dass Menschen nach einer Beurkundung umziehen - macht die beurkundete Vollmacht in sich damit nicht gegenstandlos.

Die Vollmachtgeberin hat es so unterzeichnet und der Notar hat deren Unterschrift beglaubigt.

Wichtig wäre mir, dass dich die Post in diesem Zusammenhang erreicht.

Hallo, und danke. :-) Es geht hier nicht um mich, sondern um einen Fall bei mir vor Gericht. Wenn Herr Y zum Zeitpunkt als der Notarvertrag gemacht wurden ist in Köln gewohnt hat (auch gemeldet) , und im Notarvertrag steht aber Wohnsitz in Berlin bei Herrn Y, ist das doch auch nicht rechtens oder ? Man kann doch nicht einfach bei einem Notar einen falschen Wohnsitz oder Adresse angeben, oder ?

Vielen Dank nochmal

@Tornado87

Ohne die Vollmacht zu sehen- schwierig. Der Vollmachtnehmer muss nicht zwingend zum Notar.- vielleicht wusste Frau X es nicht besser ? Ich weiß nicht was raus kommt, wenn meine Oma irgendwo meine Anschrift nennen müsste ;) und meine Vollmachtnehmer - wissen tlw. auch nichts von ihrem Glück.

In dem Fall würde der Notar auch nicht die Personalien der Vollmachtnehmer prüfen - dann musst du wohl prüfen, ob dein Herr y - identisch ist mit dem Herrn y welche Frau x sich auserkoren hat.

@kabbes69

Danke, Sie haben mir sehr geholfen :-)

Beim Notar wird keine Meldeadresse angegeben, sondern die eigene Anschrift. Die sollte im eigenen Interesse stimmen, aber den Notar interessiert das nicht. Im schlimmsten Fall kommen Unterlagen dann eben nicht an.

dann teile das dem Notar mit