Gemeinschaftskonto abgelehnt - wenn 1 Partner neg. Schufa hat?
Hallo, mein Freund und ich wollen ein Gemeinschaftskonto eröfnnen. Wir wohn seit einigen Monaten zusammen und möchten daher auch unsere Finanzen teilen.
Nun ist es aber so: mein Freund verdient wesentlich mehr als ich und hat bis dato allein aus diesem Grund NIE irgendwelche Probleme mit Banken oder sonst was gehabt.
Ich verdiene halt nicht soooo sehr viel, und hatte in der Vergangenheit ein wenig Ärger, als ich bei meinem Ex-Freund ausgezogen bin. Aus dieser Zeit stammt auch ein negativer Schufa-Eintrag, der aber erledigt ist. Wir reden bei diesem Eintrag um eine Summe von wahnsinnigen 54 Euro... super. Ich kann es aber nicht ändern, der Eintrag ist fakt.
Wie bereits erwähnt, wollen wir gerne ein Gemeinschaftskonto haben, und zwar am liebsten bei der DKB. Dort ist mein Freund bereits Kunde und führt dort auch Aktiendepots, und möchte deshalb nicht wechseln.
Alles, was ich bisher gehört habe, klingt danach, als würden wir dank diesem Eintrag kein Konto bei der DKB bekommen... und den Antrag, den wir gestellt haben, haben sie sofort abgelehnt. Allerdings sind hier keine wirklichen Gründe angegeben, das macht es nicht leichter.
Kann mir jemand vielleicht Tipps geben, wie wir das am besten lösen können? Denn eine Vollmacht für sein Konto würde ich ja wahrscheinlich dann bei DKB auch nicht kriegen.
Danke :) :)
2 Antworten
Man sollte sich reiflich überlegen, ob man als Unverheiratete ein Gemeinschaftskonto anlegt. Einer kann jederzeit über die Finanzen des anderen verfügen. Wenn die Liebe entfleucht, ist auch das Geld weg. Bei Verheirateten bieten zumindest die gesetzlichen Vereinbarungen eine gewisse Sicherheit. Für Dich ist das im Moment von Vorteil. Du verdienst wenig, Dein Freund mehr. Du könntest ihn also u.U. ausnehmen, und er kann sich nicht wehren. Es sei denn, Ihr legt vorher notariell oder bei der Bank bestimmte Nutzungsbedingungen fest.
Hallo fesch,
vielen Dank erstmal für Deine Antwort. Zu dem Thema heiraten kann ich nur soviel sagen - wir sind verlobt ;-) und haben außerdem kürzlich ein Haus gekauft usw. Es ist nicht so, dass wir hier von einer Kurzzeitbeziehung reden und erst recht nicht von finanzieller Ausbeutung.
Aber das war auch eigentlich gar nicht meine Frage, trotzdem danke für Deine Antwort :-)
Wenn der Eintrag erledigt ist, kann man bei der Schufa die Löschung beantragen!!! Damit wäre alles geregelt.
Nein das kann man nicht. Ich habe mich bereits erkundigt - der Eintrag bleibt drei Jahre bestehen, es sei denn, der "Auftraggeber" lässt diesen löschen. Auch diesen Weg habe ich bereits versucht - hat alles nix nützt.
Trotzdem danke für Deine Antwort.