Gemeinschaftskonto abgelehnt - wenn 1 Partner neg. Schufa hat?

2 Antworten

Man sollte sich reiflich überlegen, ob man als Unverheiratete ein Gemeinschaftskonto anlegt. Einer kann jederzeit über die Finanzen des anderen verfügen. Wenn die Liebe entfleucht, ist auch das Geld weg. Bei Verheirateten bieten zumindest die gesetzlichen Vereinbarungen eine gewisse Sicherheit. Für Dich ist das im Moment von Vorteil. Du verdienst wenig, Dein Freund mehr. Du könntest ihn also u.U. ausnehmen, und er kann sich nicht wehren. Es sei denn, Ihr legt vorher notariell oder bei der Bank bestimmte Nutzungsbedingungen fest.

lizardqueen 
Fragesteller
 02.09.2010, 14:38

Hallo fesch,

vielen Dank erstmal für Deine Antwort. Zu dem Thema heiraten kann ich nur soviel sagen - wir sind verlobt ;-) und haben außerdem kürzlich ein Haus gekauft usw. Es ist nicht so, dass wir hier von einer Kurzzeitbeziehung reden und erst recht nicht von finanzieller Ausbeutung.

Aber das war auch eigentlich gar nicht meine Frage, trotzdem danke für Deine Antwort :-)

Wenn der Eintrag erledigt ist, kann man bei der Schufa die Löschung beantragen!!! Damit wäre alles geregelt.

lizardqueen 
Fragesteller
 02.09.2010, 14:38

Nein das kann man nicht. Ich habe mich bereits erkundigt - der Eintrag bleibt drei Jahre bestehen, es sei denn, der "Auftraggeber" lässt diesen löschen. Auch diesen Weg habe ich bereits versucht - hat alles nix nützt.

Trotzdem danke für Deine Antwort.