Gemeinschaftsgründstück trennen?

3 Antworten

Das ist eine Frage des Baurechts. Grundstücke und beide Häuser müssen die baurechtlichen Vorschriften einhalten, z.B. Erschließung, Leitungen, Bebauungsplan, Grenzabstände, Stellplätze, Grundstückszufahrten, Brandschutz etc. - wenn z.B. zwischen den Häusern keine zwei Brandwände sind habt Ihr schon ein Problem.

Dann müssen die Teilgrundstücke vermessen werden und das Kataster und das Grundbuch geändert werden - alles geht nicht ohne Notar.

Gibt also erhebliche Kostren, die aber niemand bei GF genau schätzen kann, da niemand weiß, was in Eurer Lage alles notwendig ist.

Sofern die Grundstücke ausreichend groß sind, kann eine Ausparzellierung einzelner Teile erfolgen, die dann in einem jeweils neuen Grundbuch dem Eigtümer gemäß notarieller Vereinbarung zugewiesen werden. Der erst Schritt ist die Beauftragung eines Vermessugnsbeüros, das dann für Sie den Teilungsantrag gegenüber der zuständigen Behörde formuliert.

Seehausen  29.01.2013, 21:12

Das erste Problem ist die Prüfung des Baurechts!!!

Diese Frage kann Dir ein Notar beantworten. Den brauchst Du sowieso, weil nur er die nötigen Eintragungen beim Amtsgericht (im Grundbuch) veranlassen kann.

schelm1  29.01.2013, 20:13

Der Notar hat von solceh Teilungen keine Ahnung! Das sit die angelegenheit eines zugelassenen Vermessugnsbüros. Der Notar wird erst bedeutend später die Erkklärugnen der Beteiligten zur beasichtigten Teilung beurkunden.

Seehausen  29.01.2013, 21:13

Das ist weder Sache eines Notars noch eines Vermessungsbüros; beide vollziehen erst später die Teilung, nachdem das Baurecht geprüft und eingehalten ist! Erst Baurecht prüfen!

Kaepsele  30.01.2013, 18:06
@Seehausen

Wo er recht da hat er recht! Manchmal ist das Grundstück zu schmal zum Teilen, dann geht nix.