Wovon hängt die Baugenehmigung einer Loggia (Negativgaube) ab?
Doppelhaushälfte. Bundesland: Berlin. Abstand zur gegenüberliegenden Grundstücksgrenze von 3m wäre gegeben. Keine Einsicht in den Garten der Besitzer der anderen DHH möglich. Vom gegenüberliegenden Nachbarn würde ich das Hausdach, Garage und den Rasen sehen. Allerdings kann er auch in meinen Garten schauen von seiner Terrasse, insofern sehe ich hier keine Beeinträchtigung. Dass das im Detail ein Architekt planen muss, ist mir klar. Mir fällt nur nichts ein, was gegen eine Genehmigung sprechen würde (Bebauungsplan kann es auch nicht sein, da andere Leute hier auch Balkone, Loggien etc. haben).
1 Antwort
die Statik eventuell.
da du sowieso zum Architeken gehst, der wird auch die Statik berechnen.
Architekten in Berlin
Der Dachboden wurde damals für den Eigenbedarf verstärkt und ausgebaut. Falls nötig sollte es doch kein Problem sein, dass ein Dachdecker oder Zimmermeister nach Anleitung eines Architekten und Prüfung eines Statikers das ganze entsprechend baut?