Wegerecht, auch wenn der Nachbar noch einen Zusätzlichen Zugang zum Grundstück hat?
Es geht um das Wegerecht. Unsere Grundstücke wurden vor vielen vielen Jahren vergrößert und alle Nachbarn hatten noch ein Wegerecht durch bzw Nachbar Garten. Doch es wurde ein 2. Weg am Ende des Gartens gemacht. Jeder Besitzer kann eigentlich durch seinen Garten die Straße erreichen. Doch mein Nachbar will beide Wege nutzen. Ich finde es nicht lustig, wenn er alle seine Freunde und bekannten und dazu noch Handwerker durch meinen Garten gehen lässt, obwohl er einen eigenen Eingang zusätzlich hat. Ich habe seid 4 Wochen einen Hund, der Nachbar und alle Anderen lassen die Gartentür offen, so dass ich Angst haben muss, mein Hund eines Tages tot auf der Straße zu finden. Das Wegerecht nutz nur noch mein Nachbar, sonst gehen alle durch ihren Garten . Muss ich das akzeptieren? Kann man sowas auch aus dem Grundbuch streichen lassen, wenn der Nachbar doch einen zusätzlichen Eingang hat ?
3 Antworten
Hallo yilmo, wenn der Nachbar einen eigenen Zugang geschaffen hat, kann das Wegerecht eigentlich gelöscht werden, siehe http://www.frag-einen-anwalt.de/Wegerecht-Klage-auf-Loeschung-__f8190.html
Wenn im Grundbuch, Baulastenverzeichnis oder Bebauungsplan ein Wegerecht eingetragen ist kann der Begünstigte diesen Weg auch dann benutzen, wenn ein anderer Zugang besteht.
Was im Grundbuch steht, kann man ändern lassen, wenn beide Betroffenen zustimmen... sonst juristisch langwierig und teuer.