Wegerecht, auch wenn der Nachbar noch einen Zusätzlichen Zugang zum Grundstück hat?

3 Antworten

Wenn im Grundbuch, Baulastenverzeichnis oder Bebauungsplan ein Wegerecht eingetragen ist kann der Begünstigte diesen Weg auch dann benutzen, wenn ein anderer Zugang besteht.

Was im Grundbuch steht, kann man ändern lassen, wenn beide Betroffenen zustimmen... sonst juristisch langwierig und teuer.