Gemeinsame sorge muss mir Schule Auskunft geben?

4 Antworten

Eigentlich wird bei der gemeinsamen Sorge vorausgesetzt, dass die Eltern sich da vernünftig verhalten und sich gemeinsam kümmern. Eigentlich. Eigentlich könnte dein Kind dir ja auch Auskunft geben. Eigentlich.

Ich denke, dass es dein Recht ist, als Erziehungsberechtigte informiert zu werden, auch von der Schule. Ich denke aber auch, dass diese Situation ein schlechtes Licht auf die gemeinsame Sorge wirft.

du schreibst den vater an und forderst ihn auf eine zeugniskopie zu übersenden und eine zusammenfassung zu schulischen dingen zu geben. wenn er dem nicht nachkommt gibst du die sache an deinen anwalt und wenn nötig ans gericht.

für alles andere hilft ein gang zum klassenlehrer um sich dort die infos zu holen.

Normalerweise sollte man das der schule mitteilen, dass die Sorge gemeinschaftlich ausgeübt wird. wenn die Schule das weiß, bekommst du auch Auskunft.

Nein. Die Schule kann darauf hinweisen, dass das die Eltern unter sich regeln.