Auskunft über Verstorbene?
Liebe Netz-Gemeinde. Ich habe kürzlich erfahren, dass mein leiblicher Großvater verstorben ist, aber niemand weiß genau, wann? Immerhin ist mir die Stadt bekannt, in der er gelebt hat. Beim entsprechend zuständigen Standesamt gab man mir die Auskunft, man könne mir ohne das Sterbejahr nicht weiterhelfen. Ich war immer davon ausgegangen, dass das Meldeamt auch so jemanden finden könnte. Oder liege ich da falsch? Ich konnte ja Name, Vorname, Geburtsdatum und Ort nennen. Und hätte meine Mutter, die das leibliche Kind ist, nicht informiert werden müssen, schließlich hätte sie doch auf Ansprüche auf einen Erbanteil, wenn es denn was zu erben hätte geben können. Hat jemand Erfahrung?
5 Antworten
Als mein Vater 2009 verstorben ist, was meinem Bruder und mir auch nur durch Zufall ( Rücklauf eines Briefes und einer Postkarte mit Vermerk "Verstorben am ............ !!) bekannt wurde, haben wir und sofort an das Nachlass-Gericht gewand. Nach Abfrage einiger personalien haben wir auch sofort Auskunft erhalten plus Infos was wir tun und beantragen müssen. Deine Mutter soll sich umgehend mit dem Nachlassgericht des letzten Wohnortes deines Großvaters in Verbindung setzen.
Das mache ich mal. Klingt einleuchtend.
Wenn dir bekannt ist, in welcher Stadt dein Großvater zuletzt gewohnt hat, kann dir das Meldeamt dieser Stadt Tag und Ort des Todes deines Großvaters nennen. Mit diesen Angaben kannst du dann eine Sterbeurkunde anfordern. Der letzte Wohnort muss nicht mit dem Sterbeort identisch sein!
Nachlassangelegenheiten sind Ländersache. Daher werden die gesetzlichen Erben in manchen Bundesländern nicht in jedem Fall von dem Tod ihres Erblassers informiert, insbesondere dann nicht, wenn kein Nachlass vorhanden ist.
Wenn die Jahreszahlen eingegrenzt werden können - du also weißt, wann er ca. noch am Lebe war - könnte ein netter Sachbearbeiter ja mal verschiedene Jahreszahlen durchgehe und nachsehen. Also 2017, 2016, 2015, 2014 etwa. Das sollte doch nicht sooo viel Arbeit sein, oder?
Deine Mutter kann sich an das zuständige Nachlassgericht wenden, sie ist ja gesetzlicher Erbe.
Wenn du ein "berechtigtes Interesse" nachweisen kannst, bekommst du Auskunft vom dortigen Standesamt.
Ist eigentlich genau festgelegt, was das ist? Ich hab mich im Internet kundig gemacht und dort heißt es immer, dass es eine Ermessensfrage des zuständigen Sachbearbeiters sei. Gibt es dafür spezielle juristische Klauseln, die man in sein Schreiben einfügen sollte?