Auskunft über Verstorbene?

5 Antworten

Als mein Vater 2009 verstorben ist, was meinem Bruder und mir auch nur durch Zufall ( Rücklauf eines Briefes und einer Postkarte mit Vermerk "Verstorben am ............ !!) bekannt wurde, haben wir und sofort an das Nachlass-Gericht gewand. Nach Abfrage einiger personalien haben wir auch sofort Auskunft erhalten plus Infos was wir tun und beantragen müssen. Deine Mutter soll sich umgehend mit dem Nachlassgericht des letzten Wohnortes deines Großvaters in Verbindung setzen.

Das mache ich mal. Klingt einleuchtend.

Wenn dir bekannt ist, in welcher Stadt dein Großvater zuletzt gewohnt hat, kann dir das Meldeamt dieser Stadt Tag und Ort des Todes deines Großvaters nennen. Mit diesen Angaben kannst du dann eine Sterbeurkunde anfordern. Der letzte Wohnort muss nicht mit dem Sterbeort identisch sein!

Nachlassangelegenheiten sind Ländersache. Daher werden die gesetzlichen Erben in manchen Bundesländern nicht in jedem Fall von dem Tod ihres Erblassers informiert, insbesondere dann nicht, wenn kein Nachlass vorhanden ist.

Wenn die Jahreszahlen eingegrenzt werden können - du also weißt, wann er ca. noch am Lebe war - könnte ein netter Sachbearbeiter ja mal verschiedene Jahreszahlen durchgehe und nachsehen. Also 2017, 2016, 2015, 2014 etwa. Das sollte doch nicht sooo viel Arbeit sein, oder?

Deine Mutter kann sich an das zuständige Nachlassgericht wenden, sie ist ja gesetzlicher Erbe.

Wenn du ein "berechtigtes Interesse" nachweisen kannst, bekommst du Auskunft vom dortigen Standesamt.

Ist eigentlich genau festgelegt, was das ist? Ich hab mich im Internet kundig gemacht und dort heißt es immer, dass es eine Ermessensfrage des zuständigen Sachbearbeiters sei. Gibt es dafür spezielle juristische Klauseln, die man in sein Schreiben einfügen sollte?