Mit 16 aufziehen was ist mit Schule und Unterschriften?

6 Antworten

Deine Eltern sind bis zu deinem 18.ten Lebensjahr sorgeberechtigt und sorgeverpflichtet. Sie unterschreiben Zeugnisse, Ausbildungsverträge etc. Ob es der Schule genügt wenn die Eltern die Unterschrift auf der Kopie faxen etc. solltest du direkt in der Schule erfragen. Aber es betrifft ja auch Krankmeldungen, Bankangelegenheiten, Ausstellung von Personalausweis oder Pass, Unterschrift auf dem Mietvertrag, An- und Ummeldung am Wohnort, Arztangelegenheiten, Einverständniserklärung zu OPs etc.

Bis zum 18. Geburtstag wird es immer eine Art Vormund geben. Wenn du raus willst und das über das Jugendamt machst dann kann es sein das in letztet Instanz die das sagen haben.

Auch wenn die Eltern damit einverstanden sind, wenn ein Minderjähriger auszieht, untersteht dieser immer noch ihrer Aufsichtspflicht. Die Schule will trotzdem weiterhin Unterschriften der Eltern bis er 18 ist.

Hallo,

es gibt sowas wie E-Mails oder Telefone oder Post...

Damit kann man alles regeln.

Eltern können z.B. in der Schule anrufen oder die Entschuldigungen kommen eben nach 2 Tagen (per Post) oder man fragt ob ein Scan auch möglich ist. Das geht alles ohne Probleme. Wenn du Montag krank bist, können deine Eltern am selben Tag noch einen Brief rausschicken. Der ist am Dienstag in der Schule, allerspätestens Mittwoch.

Auch Klassenarbeiten kann man einscannen. Sogar Fotos machen und per Whatsapp schicken ;)

Heutzutage läuft alles online, aber bei solchen Sachen kommt keiner auf diese logischen Sachen ;)

:D Danke irgendwie kommt man nicht sofort auf sowas ,aber es ist plausibel.

Schlicht und ergreifend - auch wenn ein minderjähriger Schüler ausbildungsbedingt außerhalb des elterlichen Haushaltes lebt, so müssen die Eltern weiterhin ihre erzieherischen Aufgaben erfüllen , ihre elterliche Sorge ausüben - also auch dafür sorgen, dass der Schule im Krankheitsfall des Schülers eine elterliche Entschuldigung oder ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Auch Klassenarbeiten müssen weiterhin zeitnah / fristgerecht unterschrieben zurückgegeben werden.